PAuswV Art. 12aMuster für den Ersatz-Personalausweis
Abschnitt 4 Produktion des Personalausweises
Der Ersatz-Personalausweis ist nach dem in Anlage 2a abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 3 Abschnitt 1.