DE · KraftstoffLBV
Verordnung über Lieferbeschränkungen für Kraftstoff in einer Versorgungskrise
Contents
- 1. Abschnitt Liefer- und Bezugsbeschränkungen für Kraftstoffe
- Art. 1 Liefer- und Bezugsbeschränkungen
- Art. 2 Beginn der Liefer- und Bezugsbeschränkungen
- Art. 3 Geltungsdauer von Bezugscheinen
- 2. Abschnitt Zuteilung von Bezugscheinen auf Antrag für bestimmten Bedarf
- Art. 4 Bedarf, für den Bezugscheine zugeteilt werden
- Art. 5 Zuteilungskürzungen durch Verordnung
- Art. 6 Antragsberechtigte
- 3. Abschnitt Verfahrensvorschriften zu den §§ 4 bis 6
- Art. 7 Anträge von Privatpersonen
- Art. 8 Anträge von Gewerbetreibenden, Landwirten, freiberuflich Tätigen sowie für sonstigen beruflichen Bedarf
- Art. 9 Anträge der öffentlichen Hand
- Art. 10 Antragszeiträume
- Art. 11 Vorabausgabe von Bezugscheinen
- 4. Abschnitt Ausgabe von Bezugscheinen unabhängig vom Bedarf
- Art. 12 Grundmenge für Kraftfahrzeuge
- Art. 13 Ausgabe von Bezugscheinen über die Grundmenge
- 5. Abschnitt Zuständigkeiten
- Art. 14 Zuständige Stellen
- 6. Abschnitt Zuteilung von Kraftstoff für auswärtige Kraftfahrzeuge sowie in sonstigen besonderen Fällen
- Art. 15 Zuteilung für außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zugelassene Kraftfahrzeuge
- Art. 16 Bezugscheine für Vertretungen anderer Staaten, internationale Organisationen und verbündete Streitkräfte
- 7. Abschnitt Vorschriften für Kraftstoffhändler
- Art. 17 Lieferpflicht
- Art. 18 Ablieferung von Bezugscheinen
- Art. 19 Abgabe und Bezug von Kraftstoff zwischen Kraftstoffhändlern
- 8. Abschnitt Ordnungswidrigkeiten
- Art. 20 Ordnungswidrigkeiten
- 9. Abschnitt Schlußvorschriften
- Art. 21 (weggefallen)
- Art. 22 Inkrafttreten