DE · IndElAusbV 2007
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
Contents
- Teil 1 Gemeinsame Vorschriften
- Art. 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- Art. 2 Ausbildungsdauer
- Art. 3 Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
- Art. 4 Ausbildungsplan
- Art. 6 Abschlussprüfung
- Teil 2 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme
- Art. 7 Ausbildungsberufsbild
- Art. 8 Ausbildungsrahmenplan
- Art. 9 Teil 1 der Abschlussprüfung
- Art. 10 Teil 2 der Abschlussprüfung
- Teil 3 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Betriebstechnik/Elektronikerin für Betriebstechnik
- Art. 11 Ausbildungsberufsbild
- Art. 12 Ausbildungsrahmenplan
- Art. 13 Teil 1 der Abschlussprüfung
- Art. 14 Teil 2 der Abschlussprüfung
- Teil 4 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Automatisierungstechnik/Elektronikerin für Automatisierungstechnik
- Art. 15 Ausbildungsberufsbild
- Art. 16 Ausbildungsrahmenplan
- Art. 17 Teil 1 der Abschlussprüfung
- Art. 18 Teil 2 der Abschlussprüfung
- Teil 5 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Geräte und Systeme/Elektronikerin für Geräte und Systeme
- Art. 19 Ausbildungsberufsbild
- Art. 20 Ausbildungsrahmenplan
- Art. 21 Teil 1 der Abschlussprüfung
- Art. 22 Teil 2 der Abschlussprüfung
- Teil 6 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik
- Art. 23 Ausbildungsberufsbild
- Art. 24 Ausbildungsrahmenplan
- Art. 25 Teil 1 der Abschlussprüfung
- Art. 26 Teil 2 der Abschlussprüfung
- Teil 7 Gemeinsame Bestehensregelungen
- Art. 27 Bestehensregelung
- Teil 8 Zusätzliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- Art. 28 Zusatzqualifikationen
- Art. 29 Gegenstand der Zusatzqualifikationen
- Art. 30 Antrag auf Prüfung der Zusatzqualifikation, Zeitpunkt
- Art. 31 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Digitale Vernetzung
- Art. 32 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Programmierung
- Art. 33 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-Sicherheit
- Art. 34 Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
- Teil 9 Gemeinsame Übergangsvorschriften
- Art. 35 Bestandsschutz
- Art. 36 Änderung bestehender Berufsausbildungsverhältnisse
- Art. 37 Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse