DE · IndElAusbV 2007
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
Съдържание
- Teil 1 Gemeinsame Vorschriften
- чл. 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- чл. 2 Ausbildungsdauer
- чл. 3 Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
- чл. 4 Ausbildungsplan
- чл. 6 Abschlussprüfung
- Teil 2 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme
- чл. 7 Ausbildungsberufsbild
- чл. 8 Ausbildungsrahmenplan
- чл. 9 Teil 1 der Abschlussprüfung
- чл. 10 Teil 2 der Abschlussprüfung
- Teil 3 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Betriebstechnik/Elektronikerin für Betriebstechnik
- чл. 11 Ausbildungsberufsbild
- чл. 12 Ausbildungsrahmenplan
- чл. 13 Teil 1 der Abschlussprüfung
- чл. 14 Teil 2 der Abschlussprüfung
- Teil 4 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Automatisierungstechnik/Elektronikerin für Automatisierungstechnik
- чл. 15 Ausbildungsberufsbild
- чл. 16 Ausbildungsrahmenplan
- чл. 17 Teil 1 der Abschlussprüfung
- чл. 18 Teil 2 der Abschlussprüfung
- Teil 5 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Geräte und Systeme/Elektronikerin für Geräte und Systeme
- чл. 19 Ausbildungsberufsbild
- чл. 20 Ausbildungsrahmenplan
- чл. 21 Teil 1 der Abschlussprüfung
- чл. 22 Teil 2 der Abschlussprüfung
- Teil 6 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik
- чл. 23 Ausbildungsberufsbild
- чл. 24 Ausbildungsrahmenplan
- чл. 25 Teil 1 der Abschlussprüfung
- чл. 26 Teil 2 der Abschlussprüfung
- Teil 7 Gemeinsame Bestehensregelungen
- чл. 27 Bestehensregelung
- Teil 8 Zusätzliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- чл. 28 Zusatzqualifikationen
- чл. 29 Gegenstand der Zusatzqualifikationen
- чл. 30 Antrag auf Prüfung der Zusatzqualifikation, Zeitpunkt
- чл. 31 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Digitale Vernetzung
- чл. 32 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Programmierung
- чл. 33 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-Sicherheit
- чл. 34 Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
- Teil 9 Gemeinsame Übergangsvorschriften
- чл. 35 Bestandsschutz
- чл. 36 Änderung bestehender Berufsausbildungsverhältnisse
- чл. 37 Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse