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Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Inhalt
- Erster Teil Anwendungsbereich
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Zweiter Teil Auslieferung an das Ausland
- Art. 2 Grundsatz
- Art. 3 Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
- Art. 4 Akzessorische Auslieferung
- Art. 5 Gegenseitigkeit
- Art. 6 Politische Straftaten, politische Verfolgung
- Art. 7 Militärische Straftaten
- Art. 8 Todesstrafe
- Art. 9 Konkurrierende Gerichtsbarkeit
- Art. 9a Auslieferung und Verfahren vor internationalen Strafgerichtshöfen
- Art. 10 Auslieferungsunterlagen
- Art. 11 Spezialität
- Art. 12 Bewilligung der Auslieferung
- Art. 13 Sachliche Zuständigkeit
- Art. 14 Örtliche Zuständigkeit
- Art. 15 Auslieferungshaft
- Art. 16 Vorläufige Auslieferungshaft
- Art. 17 Auslieferungshaftbefehl
- Art. 18 Fahndungsmaßnahmen
- Art. 19 Vorläufige Festnahme
- Art. 20 Bekanntgabe
- Art. 21 Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Auslieferungshaftbefehls
- Art. 22 Verfahren nach vorläufiger Festnahme
- Art. 23 Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten
- Art. 24 Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls
- Art. 25 Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls
- Art. 26 Haftprüfung
- Art. 27 Vollzug der Haft
- Art. 28 Vernehmung des Verfolgten
- Art. 29 Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung
- Art. 30 Vorbereitung der Entscheidung
- Art. 31 Durchführung der mündlichen Verhandlung
- Art. 32 Entscheidung über die Zulässigkeit
- Art. 33 Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit
- Art. 34 Haft zur Durchführung der Auslieferung
- Art. 35 Erweiterung der Auslieferungsbewilligung
- Art. 36 Weiterlieferung
- Art. 37 Vorübergehende Auslieferung
- Art. 38 Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungsverfahren
- Art. 39 Beschlagnahme und Durchsuchung
- Art. 40 Rechtsbeistand
- Art. 41 Vereinfachte Auslieferung
- Art. 42 Anrufung des Bundesgerichtshofes
- Dritter Teil Durchlieferung
- Art. 43 Zulässigkeit der Durchlieferung
- Art. 44 Zuständigkeit
- Art. 45 Durchlieferungsverfahren
- Art. 46 Durchlieferung bei vorübergehender Auslieferung
- Art. 47 Unvorhergesehene Zwischenlandung bei Beförderung auf dem Luftweg
- Vierter Teil Rechtshilfe durch Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse
- Art. 48 Grundsatz
- Art. 49 Weitere Voraussetzungen der Zulässigkeit
- Art. 50 Sachliche Zuständigkeit
- Art. 51 Örtliche Zuständigkeit
- Art. 52 Vorbereitung der Entscheidung
- Art. 53 Rechtsbeistand
- Art. 54 Umwandlung der ausländischen Sanktion
- Art. 54a Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen
- Art. 55 Entscheidung über die Vollstreckbarkeit
- Art. 56 Bewilligung der Rechtshilfe
- Art. 56a Entschädigung der verletzten Person
- Art. 56b Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
- Art. 57 Vollstreckung
- Art. 57a Kosten der Vollstreckung
- Art. 58 Sicherung der Vollstreckung
- Fünfter Teil Sonstige Rechtshilfe
- Art. 59 Zulässigkeit der Rechtshilfe
- Art. 60 Leistung der Rechtshilfe
- Art. 61 Gerichtliche Entscheidung
- Art. 61a Datenübermittlung ohne Ersuchen
- Art. 61b Gemeinsame Ermittlungsgruppen
- Art. 61c Audiovisuelle Vernehmung
- Art. 62 Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein ausländisches Verfahren
- Art. 63 Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein ausländisches Verfahren
- Art. 64 Durchbeförderung von Zeugen
- Art. 65 Durchbeförderung zur Vollstreckung
- Art. 66 Herausgabe von Gegenständen
- Art. 67 Beschlagnahme und Durchsuchung
- Art. 67a Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen
- Sechster Teil Ausgehende Ersuchen
- Art. 68 Rücklieferung
- Art. 69 Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein deutsches Verfahren
- Art. 70 Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein deutsches Verfahren
- Art. 71 Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland
- Art. 71a Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
- Art. 72 Bedingungen
- Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
- Art. 73 Grenze der Rechtshilfe
- Art. 74 Zuständigkeit des Bundes
- Art. 74a Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen
- Art. 75 Kosten
- Art. 76 Gegenseitigkeitszusicherung
- Art. 77 Anwendung anderer Verfahrensvorschriften
- Art. 77a Elektronische Kommunikation und Aktenführung
- Art. 77b Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 2 Schutz personenbezogener Daten im Rechtshilfeverkehr
- Art. 77c Anwendungsbereich
- Art. 77d Übermittlung personenbezogener Daten
- Art. 77e Prüf-, Informations- und Protokollierungspflichten der übermittelnden Stelle
- Art. 77f Verfahren bei Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses
- Art. 77g Zustimmung zur Weiterleitung personenbezogener Daten
- Art. 77h Verwendung von übermittelten personenbezogenen Daten
- Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
- Art. 78 Vorrang des Achten Teils
- Art. 79 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Vorabentscheidung
- Abschnitt 2 Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- Art. 80 Auslieferung deutscher Staatsangehöriger
- Art. 81 Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
- Art. 82 Nichtanwendung von Vorschriften
- Art. 83 Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
- Art. 83a Auslieferungsunterlagen
- Art. 83b Bewilligungshindernisse
- Art. 83c Verfahren und Fristen
- Art. 83d Entlassung des Verfolgten
- Art. 83e Vernehmung des Verfolgten
- Abschnitt 3 Durchlieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- Art. 83f Durchlieferung
- Art. 83g Beförderung auf dem Luftweg
- Abschnitt 4 Ausgehende Ersuchen um Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- Art. 83h Spezialität
- Art. 83i Unterrichtung über Fristverzögerungen
- Art. 83j Rechtsbeistand
- Unterabschnitt 1 Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland
- Art. 84 Grundsatz
- Art. 84a Voraussetzungen der Zulässigkeit
- Art. 84b Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
- Art. 84c Unterlagen
- Art. 84d Bewilligungshindernisse
- Art. 84e Vorläufige Bewilligungsentscheidung
- Art. 84f Gerichtliches Verfahren
- Art. 84g Gerichtliche Entscheidung
- Art. 84h Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
- Art. 84i Spezialität
- Art. 84j Sicherung der Vollstreckung
- Art. 84k Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung
- Art. 84l Durchbeförderung zur Vollstreckung
- Art. 84m Durchbeförderungsverfahren
- Art. 84n Durchbeförderung auf dem Luftweg
- Unterabschnitt 2 Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- Art. 85 Vorläufige Bewilligungsentscheidung
- Art. 85a Gerichtliches Verfahren
- Art. 85b Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person
- Art. 85c Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde
- Art. 85d Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
- Art. 85e Inländisches Vollstreckungsverfahren
- Art. 85f Sicherung der weiteren Vollstreckung
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Regelungen
- Art. 86 Vorrang
- Unterabschnitt 2 Eingehende Ersuchen
- Art. 87 Grundsatz
- Art. 87a Vollstreckungsunterlagen
- Art. 87b Zulässigkeitsvoraussetzungen
- Art. 87c Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung
- Art. 87d Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung
- Art. 87e Rechtsbeistand
- Art. 87f Bewilligung der Vollstreckung
- Art. 87g Gerichtliches Verfahren
- Art. 87h Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch oder auf Antrag des Betroffenen
- Art. 87i Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung
- Art. 87j Rechtsbeschwerde
- Art. 87k Zulassung der Rechtsbeschwerde
- Art. 87l Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte
- Art. 87m Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister
- Art. 87n Vollstreckung
- Art. 87o Übergangsvorschrift für Verfahren nach § 87f Absatz 5 und § 87i Absatz 3
- Unterabschnitt 3 Ausgehende Ersuchen
- Art. 87p Grundsatz
- Art. 87q Inländisches Vollstreckungsverfahren; Ruhen der Verjährung
- Abschnitt 3 Einziehung
- Art. 88 Grundsatz
- Art. 88a Voraussetzungen der Zulässigkeit
- Art. 88b Unterlagen
- Art. 88c Ablehnungsgründe
- Art. 88d Verfahren
- Art. 88e Vollstreckung
- Art. 88f Aufteilung der Erträge
- Art. 89 Sicherstellungsmaßnahmen
- Art. 90 Ausgehende Ersuchen
- Unterabschnitt 1 Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland
- Art. 90a Grundsatz
- Art. 90b Voraussetzungen der Zulässigkeit
- Art. 90c Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
- Art. 90d Unterlagen
- Art. 90e Bewilligungshindernisse
- Art. 90f Vorläufige Bewilligungsentscheidung
- Art. 90g Gerichtliches Verfahren
- Art. 90h Gerichtliche Entscheidung
- Art. 90i Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
- Art. 90j Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung
- Art. 90k Überwachung der verurteilten Person
- Unterabschnitt 2 Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- Art. 90l Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung
- Art. 90m Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person
- Art. 90n Inländisches Vollstreckungsverfahren
- Abschnitt 5 Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft
- Art. 90o Grundsatz
- Art. 90p Voraussetzungen der Zulässigkeit
- Art. 90q Unterlagen
- Art. 90r Bewilligungshindernisse
- Art. 90s Vorläufige Bewilligungsentscheidung
- Art. 90t Gerichtliches Verfahren
- Art. 90u Gerichtliche Zulässigkeitsentscheidung
- Art. 90v Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
- Art. 90w Durchführung der Überwachung
- Art. 90x Erneuerte und geänderte Maßnahmen
- Art. 90y Abgabe der Überwachung
- Art. 90z Rücknahme der Überwachungsabgabe
- Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
- Art. 91 Vorrang des Zehnten Teils
- Abschnitt 2 Europäische Ermittlungsanordnung
- Art. 91a Grundsatz
- Art. 91b Voraussetzungen der Zulässigkeit
- Art. 91c Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen für besondere Formen der Rechtshilfe
- Art. 91d Unterlagen
- Art. 91e Bewilligung; Bewilligungshindernisse; Aufschub der Bewilligung
- Art. 91f Rückgriff auf andere Ermittlungsmaßnahmen
- Art. 91g Fristen
- Art. 91h Erledigung des Ersuchens
- Art. 91i Rechtsbehelfe; Aufschub der Übermittlung von Beweismitteln
- Art. 91j Ausgehende Ersuchen
- Unterabschnitt 1 Übermittlung von Informationen an einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- Art. 92 Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten auf Ersuchen an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Art. 92a Inhalt des Ersuchens
- Art. 92b Ablehnungsgründe
- Art. 92c Zusammenarbeit mit zentralen Kontaktstellen
- Art. 92d Informationsübermittlung ohne Ersuchen
- Art. 92e Verpflichtung zur Informationsübermittlung ohne Ersuchen
- Unterabschnitt 2 Übermittlung von Informationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
- Art. 92f Ausgehende Ersuchen um Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten von benannten Strafverfolgungsbehörden an eine zentrale Kontaktstelle eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
- Art. 92g Ausgehende Ersuchen um Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten von Polizei-, Finanz- und Zollbehörden an Strafverfolgungsbehörden eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
- Art. 92h Verwendung von nach der Richtlinie (EU) 2023/977 übermittelten Informationen
- Abschnitt 4 Besondere Formen der Rechtshilfe
- Art. 92i Örtliche Zuständigkeit für Ersuchen um Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ohne technische Hilfe; Verordnungsermächtigung
- Art. 93 Gemeinsame Ermittlungsgruppen
- Art. 94 Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung
- Art. 95 Sicherungsunterlagen
- Art. 96 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen
- Elfter Teil Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EU) 2018/1805 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen
- Art. 96a Grundsatz
- Art. 96b Zuständigkeit und Verfahren für eingehende Ersuchen
- Art. 96c Vollstreckung
- Art. 96d Rechtsbehelf
- Art. 96e Ausgehende Ersuchen
- Zwölfter Teil Schutz personenbezogener Daten im Rechtshilfeverkehr innerhalb der Europäischen Union und mit den Schengen-assoziierten Staaten
- Art. 97a Anwendungsbereich
- Art. 97b Übermittlung personenbezogener Daten
- Art. 97c Prüf-, Informations- und Protokollierungspflichten der übermittelnden Stelle
- Dreizehnter Teil Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen
- Art. 98 Vorrang des Dreizehnten Teils
- Art. 99 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung
- Vierzehnter Teil Schlussvorschriften
- Art. 100 Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung
- Art. 101 Übergangsvorschrift für Ersuchen, die auf einer Abwesenheitsentscheidung beruhen
- Art. 102 Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen
- Art. 103 Übergangsvorschrift für Ersuchen um sonstige Rechtshilfe
- Art. 104 Gleichstellung von ausländischen mit inländischen Amtsträgern bei Amtshandlungen in der Bundesrepublik Deutschland
- Art. 105 Ausgleich von Schäden
- Art. 106 Einschränkung von Grundrechten