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HS-WV · Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswirtschaftsverordnung

§ 0 HS-WV

In KraftAmtlicher Text

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Grundsätze einer einheitlichen und ordnungsgemäßen Haushaltsführung, der Abwicklung von Rechtsgeschäften, der Budgetierung, der Bilanzierung, der Erstellung von Jahresvoranschlägen und Jahresabschlüssen und der Prüfung von Jahresabschlüssen der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und über die Erstellung von Jahres-, Quartals- und Sonderberichten von Wirtschaftsbetrieben der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften (Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswirtschaftsverordnung – HS-WV)

StF: BGBl. II Nr. 189/2017

BGBl. II Nr. 115/2025

Auf Grund der §§ 37 Abs. 5, 40 Abs. 5 und 6 und § 41 Abs. 7 des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014 – HSG 2014, BGBI. I Nr. 97/2016 (Anm.: richtig: BGBl. I Nr. 45/2014 ) , wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§

1. Geltungsbereich

§

2. Begriffsbestimmungen und Verweisungen

2. Abschnitt

Haushaltsführung und Abwicklung von Rechtsgeschäften

§

3. Grundsätze der Haushaltsführung

§

4. Haushaltsführung

§

5. Laufende Gebarung und Führung von Büchern

§

6. Zahlungsverkehr

§

7. Funktionsgebühren

§

8. Ergänzende Aufzeichnungen

§

9. Aufbewahrung

3. Abschnitt

Jahresvoranschlag

§

10. Zweck des Jahresvoranschlages

§

11. Allgemeine Grundsätze der Erstellung des Jahresvoranschlages

§

12. Verantwortlichkeiten

§

13. Ausgestaltung des Jahresvoranschlages

§

14. Konkretisierung der Erstellung des Jahresvoranschlages

§

15. Übermittlungspflichten

§

16. Kontrolle des Vollzugs des Jahresvoranschlages

4. Abschnitt

Erstellung des Jahresabschlusses

§

17. Zweck und Inhalt des Jahresabschlusses

§

18. Allgemeine Grundsätze der Jahresabschlusserstellung

§

19. Konkretisierung der Erstellung und Ausgestaltung des Jahresabschlusses

§

20. Übermittlungspflichten

§

21. Jahresvoranschlag-Ist-Vergleich

5. Abschnitt

Prüfung des Jahresabschlusses

§

22. Grundsätze der Prüfung von Jahresabschlüssen

§

23. Beauftragung der Abschlussprüfung

§

24. Bestätigungsvermerk

6. Abschnitt

Wirtschaftsbetriebe

§

25. Leitende Grundsätze für Wirtschaftsbetriebe

§

26. Quartalsberichte

§

27. Prüfung von Wirtschaftsbetrieben

7. Abschnitt

Verfahrens-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§

28. Inkrafttreten

§

29. Übergangsbestimmungen

Anlage 1

Mindestgliederung Bilanz

Anlage 2

Mindestgliederung Gebarungserfolgsrechnung

Anlage 3

Mindestgliederung Jahresvoranschlag in der Gliederung der Erfolgsrechnung des Jahresabschlusses für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft insgesamt

Anlage 4

Mindestgliederung Jahresvoranschlag-Ist-Vergleich

Anlage 5

Aufschlüsselung Funktionsgebühren (Anm.: Muster Funktionsgebühren)

Anlage 6

Aufschlüsselung freie Dienstverträge (Anm.: Muster freie Dienstverträge)