DE · MTBG
Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie
Съдържание
- Teil 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- чл. 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- чл. 2 Rücknahme der Erlaubnis
- чл. 3 Widerruf der Erlaubnis
- чл. 4 Ruhen der Erlaubnis
- Teil 2 Vorbehaltene Tätigkeiten
- чл. 5 Vorbehaltene Tätigkeiten für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen
- чл. 6 Ausnahmen von den vorbehaltenen Tätigkeiten
- Abschnitt 1 Allgemeines
- чл. 7 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
- Abschnitt 2 Ziele der Ausbildung
- чл. 8 Allgemeines Ausbildungsziel
- чл. 9 Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Laboratoriumsanalytik und Medizinische Technologen für Laboratoriumsanalytik
- чл. 10 Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Radiologie und Medizinische Technologen für Radiologie
- чл. 11 Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Funktionsdiagnostik und Medizinische Technologen für Funktionsdiagnostik
- чл. 12 Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Veterinärmedizin und Medizinische Technologen für Veterinärmedizin
- Abschnitt 3 Ausbildung
- чл. 13 Dauer und Struktur der Ausbildung
- чл. 14 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
- чл. 15 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
- чл. 16 Anrechnung von Fehlzeiten
- чл. 17 Verlängerung der Ausbildungsdauer
- чл. 18 Mindestanforderungen an Schulen
- чл. 19 Praktische Ausbildung
- чл. 20 Praxisanleitung
- чл. 21 Träger der praktischen Ausbildung
- чл. 22 Aufgaben und Gesamtverantwortung der Schule
- чл. 23 Praxisbegleitung
- чл. 24 Schulinternes Curriculum und Ausbildungsplan
- чл. 25 Staatliche Prüfung
- Abschnitt 4 Ausbildungsverhältnis
- чл. 26 Ausbildungsvertrag
- чл. 27 Inhalt des Ausbildungsvertrages
- чл. 28 Wirksamkeit des Ausbildungsvertrages
- чл. 29 Vertragsschluss bei Minderjährigen
- чл. 30 Anwendbares Recht
- чл. 31 Pflichten des Trägers der praktischen Ausbildung
- чл. 32 Arbeitnehmereigenschaft der auszubildenden Person
- чл. 33 Pflichten der auszubildenden Person
- чл. 34 Ausbildungsvergütung
- чл. 35 Überstunden
- чл. 36 Probezeit
- чл. 37 Ende des Ausbildungsverhältnisses
- чл. 38 Beendigung des Ausbildungsvertrages durch Kündigung
- чл. 39 Wirksamkeit der Kündigung
- чл. 40 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
- чл. 41 Nichtigkeit von Vereinbarungen
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 42 Begriffsbestimmungen
- чл. 43 Nichtanwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
- чл. 44 Prüfungsreihenfolge
- чл. 45 Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation
- Abschnitt 2 Besondere Vorschriften
- чл. 46 Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbenen Berufsqualifikationen
- чл. 47 Wesentliche Unterschiede
- чл. 48 Ausgleich wesentlicher Unterschiede durch Berufserfahrung oder lebenslanges Lernen
- чл. 49 Anpassungsmaßnahmen
- чл. 50 Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang
- чл. 51 Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang
- чл. 52 Europäischer Berufsausweis
- Abschnitt 3 Partielle Berufsausübung
- чл. 53 Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
- Abschnitt 1 Erbringung von Dienstleistungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes
- чл. 54 Dienstleistungserbringung
- чл. 55 Meldung der Dienstleistungserbringung
- чл. 56 Berechtigung zur Dienstleistungserbringung
- чл. 57 Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation
- чл. 58 Entscheidung über die Berechtigung zur Dienstleistungserbringung
- чл. 59 Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person
- чл. 59a Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
- Abschnitt 2 Dienstleistungserbringung in anderen Mitgliedstaaten, in anderen Vertragsstaaten oder in gleichgestellten Staaten
- чл. 60 Bescheinigung der zuständigen Behörde
- Teil 6 Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden
- чл. 61 Zuständige Behörde
- чл. 62 Gemeinsame Einrichtungen
- чл. 63 Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten
- чл. 64 Warnmitteilung durch die zuständige Behörde
- чл. 65 Unterrichtung über Änderungen
- чл. 66 Löschung einer Warnmitteilung
- чл. 67 Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise
- чл. 68 Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung
- Teil 7 Verordnungsermächtigung
- чл. 69 Ermächtigung zum Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
- Teil 8 Bußgeldvorschriften
- чл. 70 Bußgeldvorschriften
- Teil 9 Übergangs- und Schlussvorschriften
- чл. 71 Fortgelten der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- чл. 72 Fortgelten der Bestätigung zur partiellen Berufsausübung
- чл. 73 Abschluss begonnener Ausbildungen
- чл. 74 Weitergeltung der staatlichen Anerkennung von Schulen und Bestandsschutz
- чл. 75 Übergangsvorschrift für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- чл. 76 Finanzierung von Ausbildungskosten; Kooperationsvereinbarungen