MTBG · Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie
MTBG чл. 62Gemeinsame Einrichtungen
Teil 6 Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden
Die Länder können vereinbaren, dass die Aufgaben nach Teil 4 von einem anderen Land oder einer gemeinsamen Einrichtung wahrgenommen werden.