DE · SchSiHafV
Verordnung über die Schutz- und Sicherheitshäfen, die Häfen der Deutschen Marine und der Bundespolizei der Bundesrepublik Deutschland an Seeschifffahrtsstraßen
Содержание
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- ст. 1 Geltungsbereich
- ст. 2 Verantwortung der Fahrzeugführer
- ст. 3 Anweisungen und Anordnungen
- ст. 4 Betreten der Fahrzeuge durch Personen in dienstlichem Auftrag
- ст. 5 Verhalten im Hafengebiet
- Abschnitt 2 Einlaufen, An- und Abmeldepflicht
- ст. 6 Erlaubnis zum Einlaufen
- ст. 7 An- und Abmeldung der Fahrzeuge
- ст. 8 Loswerfen bei Gefahr im Verzuge
- Abschnitt 3 Benutzung der Liegeplätze
- ст. 9 Anweisung der Liegeplätze
- ст. 10 Ankern
- ст. 11 Auflegen von Fahrzeugen
- ст. 12 Festmachen von Fahrzeugen
- ст. 13 Maschinenprobe
- ст. 14 Vorsichtsmaßnahmen auf Fahrzeugen
- ст. 15 Reinhaltung des Hafens
- ст. 16 Verkehrsstörende Einrichtungen
- ст. 17 Landgänge
- Abschnitt 4 Benutzung von Hafenanlage
- ст. 18 Laden und Löschen
- ст. 19 Benutzung von Anlegebrücken
- ст. 20 Verhalten von Landfahrzeugen im Hafen
- ст. 21 Benutzung der Rettungsgeräte
- Abschnitt 5 Schiffsverkehr im Hafen
- ст. 22 Bemannung und Bewachung der Fahrzeuge
- Abschnitt 6 Sicherheitsvorschriften
- ст. 23 Sicherheitsvorschriften
- ст. 24 Sondervorschriften für Fahrzeuge mit feuergefährlicher Ladung
- ст. 25 Übernahme flüssiger Treibstoffe
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- ст. 31 Geltungsbereich
- Abschnitt 2 Vorschriften für einzelne Häfen
- ст. 32 Häfen Eckernförde, Kiel, Flensburg-Mürwik, Neustadt, Warnemünde, Parow, Bremerhaven
- Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für den Hafen Wilhelmshaven
- ст. 33 Allgemeines
- ст. 34 Benutzungsbestimmungen für den Neuen Vorhafen
- ст. 35 Benutzerbestimmungen für die Seeschleuse
- ст. 36 Signale
- ст. 37 Verbote im Hafenbereich
- Teil 3 Schlussvorschriften
- ст. 38 Gültigkeit anderer Vorschriften
- ст. 39 Ausnahmen für den öffentlichen Dienst
- ст. 40 Ausnahmen für die „Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger“
- ст. 41 Ausnahmen in besonderen Fällen
- ст. 42 Ordnungswidrigkeiten
- ст. 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten