SchSiHafV ст. 41Ausnahmen in besonderen Fällen
Teil 3 Schlussvorschriften
Die zuständigen Hafenbehörden können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen.
Teil 3 Schlussvorschriften
Die zuständigen Hafenbehörden können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen.