DE · RheinSchPersV
Rheinschiffspersonalverordnung (Anlage 1 zur Verordnung zur Einführung der Rheinschiffspersonalverordnung)
Содержание
- Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen für Teile I, II und III
- ст. 1 Geltungsbereich
- ст. 1 Begriffsbestimmungen
- ст. 1 Anordnungen vorübergehender Art der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt
- ст. 1 Dienstanweisungen
- ст. 1 Überwachung
- ст. 1 Evaluierung
- Kapitel 2 Register
- ст. 2 Erfassung in einem digitalen Register
- Kapitel 3 Allgemeine Bestimmungen
- ст. 3 Bezeichnung der Funktionen
- ст. 3 Geltung von Besatzungsdokumenten
- ст. 3 Ersatzausfertigung
- ст. 3 Kosten
- Kapitel 4 Tauglichkeit
- ст. 4 Tauglichkeit der Besatzungsmitglieder
- ст. 4 Regelmäßige Überprüfung der Tauglichkeit
- ст. 4 Tauglichkeit des Maschinisten
- Kapitel 5 Schifferdienstbuch und Fahrzeiten
- ст. 5 Schifferdienstbuch
- ст. 5 Nachweis von Fahrzeiten und Streckenfahrten
- Kapitel 6 Zugelassene Ausbildungsprogramme
- ст. 6 Zulassung eines Ausbildungsprogramms
- Kapitel 7 Zulassung zur und Durchführung der behördlichen Befähigungsprüfung
- ст. 7 Zulassung zur behördlichen Befähigungsprüfung
- ст. 7 Inhalt der behördlichen Befähigungsprüfung
- ст. 7 Prüfungskommission für behördliche Befähigungsprüfungen
- Kapitel 8 Überprüfung und Entzug der Befähigungszeugnisse
- ст. 8 Aussetzen der Gültigkeit des Befähigungszeugnisses
- ст. 8 Entzug des Befähigungszeugnisses
- ст. 8 Sicherstellung des als physisches Dokument ausgestellten Befähigungszeugnisses
- Kapitel 9 Anwendungsbereich dieses Abschnitts
- ст. 9 Funktionen auf Einstiegs- und Betriebsebene; Maschinist
- Kapitel 10 Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse auf Einstiegs- und Betriebsebene
- ст. 10 Mindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Befähigung und Fahrzeiten
- ст. 10 Mindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Befähigung und Fahrzeiten des Maschinisten
- ст. 10 Gültigkeit und Ausstellung der Befähigungszeugnisse für die Einstiegs- und Betriebsebene
- Kapitel 11 Patentpflicht und Patentarten
- ст. 11 Patentpflicht
- ст. 11 Patentarten
- Kapitel 12 Erwerb der Patente
- ст. 12 Rheinpatent
- ст. 12 Sportpatent
- ст. 12 Behördenpatent
- ст. 12 Antrag auf Zulassung zur behördlichen Befähigungsprüfung
- ст. 12 Befreiungen und Erleichterungen bei der Prüfung
- ст. 12 Prüfung im Rahmen eines zugelassenen Ausbildungsprogramms
- ст. 12 Gültigkeit und Ausstellung der Befähigungszeugnisse als Schiffsführer
- ст. 12 Vorläufiges Rheinpatent
- Kapitel 13 Erwerb der Besonderen Berechtigungen
- ст. 13 Besondere Berechtigungen
- ст. 13 Besondere Berechtigung für Radarfahrten
- ст. 13 Besondere Berechtigung für das Befahren von Wasserstraßen, die als Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken ausgewiesen sind
- ст. 13 Besondere Berechtigung für das Befahren von Binnenwasserstraßen mit maritimen Charakter
- ст. 13 Besondere Berechtigung für das Führen von Fahrzeugen, die mit Flüssigerdgas betrieben werden
- ст. 13 Besondere Berechtigung für das Führen von Großverbänden
- Kapitel 14 Sicherheitspersonal auf dem ADN unterliegenden Fahrzeugen
- ст. 14 Verweis auf die Bestimmungen des ADN
- Kapitel 15 Sicherheitspersonal auf mit Flüssigerdgas (LNG) betriebenen Fahrzeugen
- ст. 15 Sachkunde und Einweisung
- ст. 15 Befähigungszeugnis
- ст. 15 Lehrgang und Prüfung
- ст. 15 Zulassung von Lehrgängen
- ст. 15 Kriterien zur Zulassung von Lehrgängen
- ст. 15 Gültigkeit und Verlängerung des Befähigungszeugnisses
- Kapitel 16 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen
- ст. 16 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen
- ст. 16 Erwerb des Befähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
- ст. 16 Prüfung für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
- ст. 16 Lehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
- ст. 16 Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige
- ст. 16 Kriterien zur Zulassung von Lehrgängen
- ст. 16 Ersthelfer
- ст. 16 Atemschutzgeräteträger
- ст. 16 Lehrgänge und Auffrischungslehrgänge für Ersthelfer und Atemschutzgeräteträger
- ст. 16 Nachweise der Befähigung
- ст. 16 Anzahl des Sicherheitspersonals
- ст. 16 Pflichten des Schiffsführers und des Sachkundigen
- ст. 16 Aufsicht
- Kapitel 17 Allgemeines
- ст. 17 Allgemeines
- ст. 17 Gleichwertigkeit und Abweichungen
- Kapitel 18 Betriebsformen, Mindestruhezeit, Bordbuch
- ст. 18 Betriebsformen
- ст. 18 Mindestruhezeit
- ст. 18 Wechsel oder Wiederholung der Betriebsform
- ст. 18 Bordbuch – Fahrtenschreiber
- Kapitel 19 Mindestbesatzungen an Bord
- ст. 19 Ausrüstung der Fahrzeuge
- ст. 19 Mindestbesatzung der Motorschiffe und Schubboote
- ст. 19 Mindestbesatzung der starren Verbände und anderen starren Zusammenstellungen
- ст. 19 Mindestbesatzung der Fahrgastschiffe
- ст. 19 Nichterfüllung des Ausrüstungsstandards nach § 19.01
- ст. 19 Mindestbesatzung der übrigen Fahrzeuge
- ст. 19 Mindestbesatzung von Seeschiffen
- ст. 19 Mindestbesatzung von Kanalpenichen
- ст. 19 Mindestbesatzung von Sportfahrzeugen
- ст. 19 Ausnahme
- Kapitel 20 Übergangsbestimmungen
- ст. 20 Gültigkeit der Schifferdienstbücher
- ст. 20 Gültigkeit der Bordbücher
- ст. 20 Gültigkeit der bisherigen Rheinpatente
- ст. 20 Gültigkeit der Behörden- und Sportpatente
- ст. 20 Gültigkeit der bisherigen Streckenkunde
- ст. 20 Gültigkeit der bisherigen Streckenzeugnisse
- ст. 20 Gültigkeit der besonderen Berechtigung für Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
- ст. 20 Gültigkeit von Zeugnissen nach dem STCW-Übereinkommen
- ст. 20 Gültigkeit der Radarpatente
- ст. 20 Gültigkeit der Qualifikation als Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen oder als Sachkundiger für LNG
- ст. 20 Anrechnung von Fahrzeiten