AT · StZRegBehV 2022
Stammzahlenregisterbehördenverordnung 2022
Sommaire
- § 0
- 1. Abschnitt Verwendung des elektronischen Identitätsnachweises (E-ID)
- § 1 Errechnung von bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK) bei der Verwendung des E-ID
- § 2 Verwendung der Personenbindung
- § 3 Nachweis weiterer Merkmale
- § 4 Vereinfachter Nachweis von Merkmalen
- 2. Abschnitt Errechnung von bPK ohne Verwendung des E-ID
- § 5 bPK aus einem Bereich, in dem der Verantwortliche des öffentlichen Bereichs zur Vollziehung berufen ist
- § 6 bPK aus einem Bereich, in dem der Verantwortliche des öffentlichen Bereichs nicht zur Vollziehung berufen ist
- § 7 bPK für die Verwendung im privaten Bereich
- 3. Abschnitt Registrierung eines E-ID
- § 8 Abfrage des ERnP
- 4. Abschnitt Stellvertretung
- § 9 Einfügung des Bestehens einer Vertretungsbefugnis in die Personenbindung
- § 10 Löschung der gespeicherten Daten über das Bestehen einer Vertretungsbefugnis
- 5. Abschnitt Übersicht
- § 11 Übersicht
- 6. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 12 Auftragsverarbeiter
- § 13 Inkrafttreten; Außerkrafttreten