HS-DVV · Hochschülerinnen- und Hochschülerschafts-Dienstvertragsverordnung
§ 5 HS-DVVAbschlussbefugnis
Dienstverträge und Änderungen von Dienstverträgen sind von der oder dem Vorsitzenden gemeinsam mit der Wirtschaftsreferentin oder dem Wirtschaftsreferenten der jeweiligen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft abzuschließen.