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Gestaltung und Tragweise des Zivildienst · Gestaltung und Tragweise des Zivildienstabzeichens für Zivildienstleistende

§ 4 Gestaltung und Tragweise des ZivildienstNamensänderung

En vigueurTexte officiel

(1) Ändert sich der am Zivildienstabzeichen angeführte Name des Zivildienstleistenden, so hat dieser die Berichtigung der am Zivildienstabzeichen nach § 2 Abs. 1 angeführten Daten bei der Zivildienstserviceagentur zu beantragen, sofern die am Zivildienstabzeichen angeführte Gültigkeitsdauer (§ 2 Abs. 1) noch nicht abgelaufen ist.

(2) Dem Antrag auf Namensänderung sind die die Änderung begründenden Unterlagen anzuschließen. Nach Erhalt des neuen Zivildienstabzeichens ist das alte Dienstabzeichen vom Zivildienstleistenden an die Zivildienstserviceagentur zu retournieren und von dieser zu vernichten.

Historique des modifications
  • In Kraft seit 2019-09-28