AT · Grundausbildung für die Bediensteten der
Grundausbildung für die Bediensteten der Entlohnungsgruppen v4 und v3 (Justizanstalten)
Sommaire
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Ziele und Grundsätze der Grundausbildung
- § 3 Organisation und Leitung der Grundausbildung
- § 4 Zulassung zur Grundausbildung
- § 5 Verfahren bei Bediensteten, denen kein Arbeitsplatz der Entlohnungsgruppe v3 zugewiesen ist
- 2. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen zu den Lehrgängen
- § 6 Allgemeine Gliederung und Gestaltung der Grundausbildung
- § 7 Ausbildungsplan und praktische Ausbildung
- § 8 Beurteilung des Ausbildungserfolgs im Rahmen der Ausbildungslehrgänge
- § 9 Ausschließung von der Grundausbildung
- 3. Abschnitt Nähere Bestimmungen zu den Lehrgängen
- § 10 Aufbau und Gestaltung der Grundausbildung für die Entlohnungsgruppe v4
- § 11 Aufbau und Gestaltung der Grundausbildung für die Entlohnungsgruppe v3
- 4. Abschnitt Prüfungsbestimmungen
- § 12 Dienstprüfungen
- § 13 Prüfungskommission und Prüfungssenate
- § 14 Zeugnis
- 5. Abschnitt Sonstige Bestimmungen
- § 15 Ausbildungscontrolling und Qualitätssicherung
- § 16 Anrechnungen
- § 17 Sprachliche Gleichbehandlung
- § 18 Verweisungen
- § 19 Schluss- und Übergangsbestimmungen