Patientencharta (Bund – Salzburg) · Patientencharta (Bund – Salzburg)
§ 2 Patientencharta (Bund – Salzburg)Artikel 2
Abschnitt 1 Grundsätzliches
Die Persönlichkeitsrechte der Patienten und Patientinnen sind besonders zu schützen. Ihre Menschenwürde ist unter allen Umständen zu achten und zu wahren.