§ 1 Einstufung der Unterrichtsgegenstände anEinstufung der Unterrichtsgegenstände an den Höheren Bundeslehranstalten für Land- und Ernährungswirtschaft
Die nachstehend entsprechend der Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Lehrpläne für höhere Land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten, BGBl. II Nr. 350/2002 genannten verpflichtend vorgesehenen Unterrichtsgegenstände werden in folgende Lehrverpflichtungsgruppen (LVG) eingestuft:
Pflichtgegenstände
Lehrverpflichtungsgruppe
Angewandte Informatik
I
Kreatives Gestalten
IVa
Psychologie und Philosophie
I
Ernährung und Lebensmitteltechnologie
I
Küchenführung und Lebensmittelverarbeitung
IV
Haushaltsmanagement
III
Qualitätsmanagement
I
Ländliche Entwicklung und regionales Management
III