Soziale Sicherheit (OPEC) · Soziale Sicherheit (OPEC)
§ 12 Soziale Sicherheit (OPEC)Artikel 12
Teil IV Teil römisch vier Verschiedene Bestimmungen
Für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen der Republik Österreich und der OPEC über die Auslegung oder Durchführung dieses Abkommens finden die Bestimmungen des Artikels 29 des Amtssitzabkommens Anwendung.