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Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
Contents
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Allgemeine Grundsätze
- Abschnitt 2 Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Art. 4 Aufgaben und Befugnisse
- Art. 7 Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden im Inland
- Art. 8 Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland
- Art. 9 Verschwiegenheitspflicht
- Abschnitt 3 Angebote zum Erwerb von Wertpapieren
- Art. 10 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots
- Art. 11 Angebotsunterlage
- Art. 11a Europäischer Pass
- Art. 12 Haftung für die Angebotsunterlage
- Art. 13 Finanzierung des Angebots
- Art. 14 Übermittlung und Veröffentlichung der Angebotsunterlage
- Art. 15 Untersagung des Angebots
- Art. 16 Annahmefristen; Einberufung der Hauptversammlung
- Art. 17 Unzulässigkeit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten
- Art. 18 Bedingungen; Unzulässigkeit des Vorbehalts des Rücktritts und des Widerrufs
- Art. 19 Zuteilung bei einem Teilangebot
- Art. 20 Handelsbestand
- Art. 21 Änderung des Angebots
- Art. 22 Konkurrierende Angebote
- Art. 23 Veröffentlichungspflichten des Bieters nach Abgabe des Angebots
- Art. 24 Grenzüberschreitende Angebote
- Art. 25 Beschluss der Gesellschafterversammlung des Bieters
- Art. 26 Sperrfrist
- Art. 27 Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der Zielgesellschaft
- Art. 28 Werbung
- Abschnitt 4 Übernahmeangebote
- Art. 29 Begriffsbestimmungen
- Art. 30 Zurechnung von Stimmrechten; Verordnungsermächtigung
- Art. 31 Gegenleistung
- Art. 32 Unzulässigkeit von Teilangeboten
- Art. 33 Handlungen des Vorstands der Zielgesellschaft
- Art. 33a Europäisches Verhinderungsverbot
- Art. 33b Europäische Durchbrechungsregel
- Art. 33c Vorbehalt der Gegenseitigkeit
- Art. 33d Verbot der Gewährung ungerechtfertigter Leistungen
- Art. 34 Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3
- Abschnitt 5 Pflichtangebote
- Art. 35 Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
- Art. 36 Nichtberücksichtigung von Stimmrechten
- Art. 37 Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
- Art. 38 Anspruch auf Zinsen
- Art. 39 Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3 und 4
- Abschnitt 5a Ausschluss, Andienungsrecht
- Art. 39a Ausschluss der übrigen Aktionäre
- Art. 39b Ausschlussverfahren
- Art. 39c Andienungsrecht
- Abschnitt 6 Verfahren
- Art. 40 Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt
- Art. 41 Widerspruchsverfahren
- Art. 42 Sofortige Vollziehbarkeit
- Art. 43 Bekanntgabe und Zustellung
- Art. 44 Veröffentlichungsrecht der Bundesanstalt
- Art. 45 Mitteilungen an die Bundesanstalt
- Art. 46 Zwangsmittel
- Abschnitt 7 Rechtsmittel
- Art. 48 Statthaftigkeit, Zuständigkeit
- Art. 49 Aufschiebende Wirkung
- Art. 50 Anordnung der sofortigen Vollziehung
- Art. 51 Frist und Form
- Art. 52 Beteiligte am Beschwerdeverfahren
- Art. 53 Anwaltszwang
- Art. 54 Mündliche Verhandlung
- Art. 55 Untersuchungsgrundsatz
- Art. 56 Beschwerdeentscheidung; Vorlagepflicht
- Art. 57 Akteneinsicht
- Art. 58 Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung
- Abschnitt 8 Sanktionen
- Art. 59 Rechtsverlust
- Art. 60 Bußgeldvorschriften
- Art. 61 Zuständige Verwaltungsbehörde
- Art. 62 Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren
- Art. 63 Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof
- Art. 64 Wiederaufnahme gegen Bußgeldbescheid
- Art. 65 Gerichtliche Entscheidung bei der Vollstreckung
- Abschnitt 9 Gerichtliche Zuständigkeit; Übergangsregelungen
- Art. 66 Gerichte für Wertpapiererwerbs und Übernahmesachen
- Art. 67 Senat für Wertpapiererwerbs- und Übernahmesachen beim Oberlandesgericht
- Art. 68 Übergangsregelungen