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Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen

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Contents

  1. Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
  2. Art. 1 Anwendungsbereich
  3. Art. 2 Sicherung der Zweckbestimmung
  4. Art. 3 Zuständige Stelle
  5. Zweiter Abschnitt Bindungen des Verfügungsberechtigten
  6. Art. 4 Überlassung an Wohnberechtigte
  7. Art. 5 Ausstellung der Bescheinigung über die Wohnberechtigung
  8. Art. 5a Sondervorschriften für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf
  9. Art. 6
  10. Art. 7 Freistellung von Belegungsbindungen, Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen, Erhaltung der Mietwohnnutzung, Kooperationsverträge
  11. Art. 8 Kostenmiete
  12. Art. 8a Ermittlung der Kostenmiete und der Vergleichsmiete
  13. Art. 8b Ermittlung der Kostenmiete in besonderen Fällen
  14. Art. 9 Einmalige Leistungen
  15. Art. 10 Einseitige Mieterhöhung
  16. Art. 11 Kündigungsrecht des Mieters
  17. Art. 12
  18. Dritter Abschnitt Beginn und Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
  19. Art. 13 Beginn der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
  20. Art. 14 Einbeziehung von Zubehörräumen, Wohnungsvergrößerung, Umbau
  21. Art. 15 Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
  22. Art. 16 Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" bei freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung
  23. Art. 17 Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" bei Zwangsversteigerung
  24. Art. 18 Bestätigung
  25. Vierter Abschnitt Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei öffentlich geförderten Wohnungen
  26. Art. 18a Höhere Verzinsung der öffentlichen Baudarlehen
  27. Art. 18b Berechnung der neuen Jahresleistung
  28. Art. 18c Öffentliche Baudarlehen verschiedener Gläubiger
  29. Art. 18d Zins- und Tilgungshilfen sowie Zuschüsse und Darlehen zur Deckung der laufenden Aufwendungen
  30. Art. 18e Entsprechende Anwendung für öffentliche Mittel im Bereich des Bergarbeiterwohnungsbaus
  31. Art. 18f Mieterhöhung
  32. Fünfter Abschnitt Schlussvorschriften
  33. Art. 19 Gleichstellungen
  34. Art. 20 Wohnheime
  35. Art. 21 Untermietverhältnisse
  36. Art. 22 Bergarbeiterwohnungen
  37. Art. 23 Erweiterter Anwendungsbereich
  38. Art. 24 Verwaltungszwang
  39. Art. 25 Maßnahmen bei Gesetzesverstößen
  40. Art. 26 Ordnungswidrigkeiten
  41. Art. 27 Weitergehende Verpflichtungen
  42. Art. 28 Ermächtigungen
  43. Art. 29 Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung
  44. Art. 30 Geltung im Saarland