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Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen
Съдържание
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Sicherung der Zweckbestimmung
- чл. 3 Zuständige Stelle
- Zweiter Abschnitt Bindungen des Verfügungsberechtigten
- чл. 4 Überlassung an Wohnberechtigte
- чл. 5 Ausstellung der Bescheinigung über die Wohnberechtigung
- чл. 5a Sondervorschriften für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf
- чл. 6
- чл. 7 Freistellung von Belegungsbindungen, Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen, Erhaltung der Mietwohnnutzung, Kooperationsverträge
- чл. 8 Kostenmiete
- чл. 8a Ermittlung der Kostenmiete und der Vergleichsmiete
- чл. 8b Ermittlung der Kostenmiete in besonderen Fällen
- чл. 9 Einmalige Leistungen
- чл. 10 Einseitige Mieterhöhung
- чл. 11 Kündigungsrecht des Mieters
- чл. 12
- Dritter Abschnitt Beginn und Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
- чл. 13 Beginn der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
- чл. 14 Einbeziehung von Zubehörräumen, Wohnungsvergrößerung, Umbau
- чл. 15 Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
- чл. 16 Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" bei freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung
- чл. 17 Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" bei Zwangsversteigerung
- чл. 18 Bestätigung
- Vierter Abschnitt Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei öffentlich geförderten Wohnungen
- чл. 18a Höhere Verzinsung der öffentlichen Baudarlehen
- чл. 18b Berechnung der neuen Jahresleistung
- чл. 18c Öffentliche Baudarlehen verschiedener Gläubiger
- чл. 18d Zins- und Tilgungshilfen sowie Zuschüsse und Darlehen zur Deckung der laufenden Aufwendungen
- чл. 18e Entsprechende Anwendung für öffentliche Mittel im Bereich des Bergarbeiterwohnungsbaus
- чл. 18f Mieterhöhung
- Fünfter Abschnitt Schlussvorschriften
- чл. 19 Gleichstellungen
- чл. 20 Wohnheime
- чл. 21 Untermietverhältnisse
- чл. 22 Bergarbeiterwohnungen
- чл. 23 Erweiterter Anwendungsbereich
- чл. 24 Verwaltungszwang
- чл. 25 Maßnahmen bei Gesetzesverstößen
- чл. 26 Ordnungswidrigkeiten
- чл. 27 Weitergehende Verpflichtungen
- чл. 28 Ermächtigungen
- чл. 29 Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung
- чл. 30 Geltung im Saarland