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Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen
Inhoud
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Sicherung der Zweckbestimmung
- Art. 3 Zuständige Stelle
- Zweiter Abschnitt Bindungen des Verfügungsberechtigten
- Art. 4 Überlassung an Wohnberechtigte
- Art. 5 Ausstellung der Bescheinigung über die Wohnberechtigung
- Art. 5a Sondervorschriften für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf
- Art. 6
- Art. 7 Freistellung von Belegungsbindungen, Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen, Erhaltung der Mietwohnnutzung, Kooperationsverträge
- Art. 8 Kostenmiete
- Art. 8a Ermittlung der Kostenmiete und der Vergleichsmiete
- Art. 8b Ermittlung der Kostenmiete in besonderen Fällen
- Art. 9 Einmalige Leistungen
- Art. 10 Einseitige Mieterhöhung
- Art. 11 Kündigungsrecht des Mieters
- Art. 12
- Dritter Abschnitt Beginn und Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
- Art. 13 Beginn der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
- Art. 14 Einbeziehung von Zubehörräumen, Wohnungsvergrößerung, Umbau
- Art. 15 Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
- Art. 16 Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" bei freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung
- Art. 17 Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" bei Zwangsversteigerung
- Art. 18 Bestätigung
- Vierter Abschnitt Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei öffentlich geförderten Wohnungen
- Art. 18a Höhere Verzinsung der öffentlichen Baudarlehen
- Art. 18b Berechnung der neuen Jahresleistung
- Art. 18c Öffentliche Baudarlehen verschiedener Gläubiger
- Art. 18d Zins- und Tilgungshilfen sowie Zuschüsse und Darlehen zur Deckung der laufenden Aufwendungen
- Art. 18e Entsprechende Anwendung für öffentliche Mittel im Bereich des Bergarbeiterwohnungsbaus
- Art. 18f Mieterhöhung
- Fünfter Abschnitt Schlussvorschriften
- Art. 19 Gleichstellungen
- Art. 20 Wohnheime
- Art. 21 Untermietverhältnisse
- Art. 22 Bergarbeiterwohnungen
- Art. 23 Erweiterter Anwendungsbereich
- Art. 24 Verwaltungszwang
- Art. 25 Maßnahmen bei Gesetzesverstößen
- Art. 26 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 27 Weitergehende Verpflichtungen
- Art. 28 Ermächtigungen
- Art. 29 Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung
- Art. 30 Geltung im Saarland