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Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen
Содержание
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- ст. 1 Anwendungsbereich
- ст. 2 Sicherung der Zweckbestimmung
- ст. 3 Zuständige Stelle
- Zweiter Abschnitt Bindungen des Verfügungsberechtigten
- ст. 4 Überlassung an Wohnberechtigte
- ст. 5 Ausstellung der Bescheinigung über die Wohnberechtigung
- ст. 5a Sondervorschriften für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf
- ст. 6
- ст. 7 Freistellung von Belegungsbindungen, Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen, Erhaltung der Mietwohnnutzung, Kooperationsverträge
- ст. 8 Kostenmiete
- ст. 8a Ermittlung der Kostenmiete und der Vergleichsmiete
- ст. 8b Ermittlung der Kostenmiete in besonderen Fällen
- ст. 9 Einmalige Leistungen
- ст. 10 Einseitige Mieterhöhung
- ст. 11 Kündigungsrecht des Mieters
- ст. 12
- Dritter Abschnitt Beginn und Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
- ст. 13 Beginn der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
- ст. 14 Einbeziehung von Zubehörräumen, Wohnungsvergrößerung, Umbau
- ст. 15 Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
- ст. 16 Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" bei freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung
- ст. 17 Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" bei Zwangsversteigerung
- ст. 18 Bestätigung
- Vierter Abschnitt Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei öffentlich geförderten Wohnungen
- ст. 18a Höhere Verzinsung der öffentlichen Baudarlehen
- ст. 18b Berechnung der neuen Jahresleistung
- ст. 18c Öffentliche Baudarlehen verschiedener Gläubiger
- ст. 18d Zins- und Tilgungshilfen sowie Zuschüsse und Darlehen zur Deckung der laufenden Aufwendungen
- ст. 18e Entsprechende Anwendung für öffentliche Mittel im Bereich des Bergarbeiterwohnungsbaus
- ст. 18f Mieterhöhung
- Fünfter Abschnitt Schlussvorschriften
- ст. 19 Gleichstellungen
- ст. 20 Wohnheime
- ст. 21 Untermietverhältnisse
- ст. 22 Bergarbeiterwohnungen
- ст. 23 Erweiterter Anwendungsbereich
- ст. 24 Verwaltungszwang
- ст. 25 Maßnahmen bei Gesetzesverstößen
- ст. 26 Ordnungswidrigkeiten
- ст. 27 Weitergehende Verpflichtungen
- ст. 28 Ermächtigungen
- ст. 29 Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung
- ст. 30 Geltung im Saarland