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Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung

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Contents

  1. Teil 1 Begriffsbestimmungen
  2. Art. 1 Begriffsbestimmungen
  3. Kapitel 1 Rechtfertigung von Tätigkeitsarten
  4. Art. 2 Nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten
  5. Art. 3 Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 7 des Strahlenschutzgesetzes
  6. Art. 4 Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes
  7. Abschnitt 1 Ausnahmen von der Genehmigungs- und Anzeigebedürftigkeit einer Tätigkeit; Ausnahmen von Genehmigungsvoraussetzungen
  8. Art. 5 Genehmigungsfreier Umgang
  9. Art. 5a Genehmigungsfreier Zusatz radioaktiver Stoffe
  10. Art. 6 Genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen
  11. Art. 7 Genehmigungs- und anzeigefreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
  12. Art. 8 Genehmigungsfreier Betrieb von Störstrahlern
  13. Art. 9 Anzeigefreie Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
  14. Art. 10 Befreiung von der Pflicht zur Deckungsvorsorge
  15. Art. 11 Freigrenzen
  16. Abschnitt 2 Grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe
  17. Art. 12 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung
  18. Art. 13 Anmeldebedürftige grenzüberschreitende Verbringung
  19. Art. 14 Ausnahmen; andere Vorschriften über die grenzüberschreitende Verbringung
  20. Art. 15 Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung für die grenzüberschreitende Verbringung
  21. Abschnitt 3 Bauartzulassung
  22. Art. 16 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Vorrichtung, die sonstige radioaktive Stoffe enthält
  23. Art. 17 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Störstrahlern
  24. Art. 18 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Röntgenstrahlern
  25. Art. 19 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Basisschutzgeräten
  26. Art. 20 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Hochschutzgeräten
  27. Art. 21 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Vollschutzgeräten
  28. Art. 22 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Schulröntgeneinrichtungen
  29. Art. 23 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung als Vollschutzanlage
  30. Art. 24 Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung
  31. Art. 25 Pflichten des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung
  32. Art. 26 Bekanntmachung
  33. Abschnitt 4 Rückstände
  34. Art. 27 Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von Rückständen
  35. Art. 28 Ermittlung der von Rückständen verursachten Expositionen
  36. Art. 29 Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung oder Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
  37. Art. 30 Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung als Bauprodukt
  38. Kapitel 3 Freigabe
  39. Art. 31 Freigabe radioaktiver Stoffe; Dosiskriterium
  40. Art. 32 Antrag auf Freigabe
  41. Art. 33 Erteilung der Freigabe
  42. Art. 34 Vermischungsverbot
  43. Art. 35 Uneingeschränkte Freigabe
  44. Art. 36 Spezifische Freigabe
  45. Art. 37 Freigabe im Einzelfall
  46. Art. 38 Freigabe von Amts wegen
  47. Art. 39 Einvernehmen bei der spezifischen Freigabe zur Beseitigung und bei der spezifischen Freigabe von Metallschrott zum Recycling
  48. Art. 40 Abfallrechtlicher Verwertungs- und Beseitigungsweg
  49. Art. 41 Festlegung des Verfahrens
  50. Art. 42 Pflichten des Inhabers einer Freigabe
  51. Kapitel 4 Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes
  52. Art. 43 Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten
  53. Art. 44 Pflichten bei Nutzung durch weitere Strahlenschutzverantwortliche
  54. Art. 45 Strahlenschutzanweisung
  55. Art. 46 Bereithalten des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung
  56. Kapitel 5 Fachkunde und Kenntnisse
  57. Art. 47 Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz
  58. Art. 48 Aktualisierung der Fachkunde
  59. Art. 49 Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde
  60. Art. 50 Widerruf der Anerkennung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse
  61. Art. 51 Anerkennung von Kursen
  62. Abschnitt 1 Physikalische Strahlenschutzkontrolle; Strahlenschutzbereiche
  63. Art. 52 Einrichten von Strahlenschutzbereichen
  64. Art. 53 Abgrenzung, Kennzeichnung und Sicherung von Strahlenschutzbereichen
  65. Art. 54 Vorbereitung der Brandbekämpfung
  66. Art. 55 Zutritt zu Strahlenschutzbereichen
  67. Art. 56 Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen
  68. Art. 57 Kontamination und Dekontamination
  69. Art. 58 Verlassen von und Herausbringen aus Strahlenschutzbereichen
  70. Art. 59 Einrichten von Strahlenschutzbereichen bei Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen
  71. Art. 60 Röntgenräume
  72. Art. 61 Bestrahlungsräume
  73. Art. 62 Räume für den Betrieb von Störstrahlern
  74. Art. 63 Unterweisung
  75. Art. 64 Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis; zu überwachende Personen
  76. Art. 65 Vorgehen bei der Ermittlung der Körperdosis
  77. Art. 66 Messung der Personendosis
  78. Art. 67 Ermittlung der Körperdosis des fliegenden Personals
  79. Art. 68 Beschäftigung mit Strahlenpass
  80. Art. 69 Schutz von schwangeren und stillenden Personen
  81. Art. 70 Schutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen; Beschäftigungsverbote
  82. Abschnitt 2 Besondere Vorschriften zum Schutz beruflich exponierter Personen
  83. Art. 71 Kategorien beruflich exponierter Personen
  84. Art. 72 Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten
  85. Art. 73 Dosisbegrenzung bei Überschreitung von Grenzwerten
  86. Art. 74 Besonders zugelassene Expositionen
  87. Art. 75 Sonstige Schutzvorkehrungen
  88. Art. 76 Besondere Regelungen zum Schutz des raumfahrenden Personals
  89. Abschnitt 3 Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen
  90. Art. 77 Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen
  91. Art. 78 Ärztliche Überwachung nach Beendigung der Aufgabenwahrnehmung
  92. Art. 79 Ärztliche Bescheinigung
  93. Art. 80 Behördliche Entscheidung
  94. Art. 81 Besondere ärztliche Überwachung
  95. Abschnitt 4 Besondere Regelungen zum Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen
  96. Art. 82 Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen
  97. Unterabschnitt 1 Hochradioaktive Strahlenquellen
  98. Art. 83 Werte für hochradioaktive Strahlenquellen
  99. Art. 84 Register über hochradioaktive Strahlenquellen
  100. Unterabschnitt 2 Sicherheit und Sicherung von Strahlenquellen
  101. Art. 85 Buchführung und Mitteilung
  102. Art. 86 Buchführung und Mitteilung bei der Freigabe
  103. Art. 87 Sicherung und Lagerung radioaktiver Stoffe
  104. Art. 88 Wartung und Prüfung
  105. Art. 89 Dichtheitsprüfung
  106. Art. 90 Strahlungsmessgeräte
  107. Art. 91 Kennzeichnungspflicht
  108. Art. 92 Besondere Kennzeichnungspflichten
  109. Art. 93 Entfernen von Kennzeichnungen
  110. Art. 94 Abgabe radioaktiver Stoffe
  111. Art. 95 Rücknahme hochradioaktiver Strahlenquellen
  112. Art. 96 Überlassen von Störstrahlern
  113. Art. 97 Aufbewahrung und Bereithalten von Unterlagen
  114. Art. 98 Einweisung in Tätigkeiten mit Strahlungsquellen
  115. Abschnitt 6 Schutz der Bevölkerung und der Umwelt
  116. Art. 99 Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe
  117. Art. 100 Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden Exposition
  118. Art. 101 Ermittlung der von Einzelpersonen der Bevölkerung erhaltenen Exposition
  119. Art. 102 Zulässige Ableitungen radioaktiver Stoffe
  120. Art. 103 Emissions- und Immissionsüberwachung
  121. Art. 104 Begrenzung der Exposition durch Störfälle
  122. Abschnitt 7 Vorkommnisse
  123. Art. 105 Vorbereitende Maßnahmen zur Vermeidung, zum Erkennen und zur Eindämmung der Auswirkungen eines Vorkommnisses bei der Anwendung am Menschen
  124. Art. 106 Vorbereitende Maßnahmen für Notfälle oder Störfälle
  125. Art. 107 Maßnahmen bei einem Notfall oder Störfall
  126. Art. 108 Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses
  127. Art. 109 Untersuchung, Aufzeichnung und Aufbewahrung
  128. Art. 110 Aufgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden
  129. Art. 111 Aufgaben der zentralen Stelle
  130. Art. 112 Meldung und Erfassung von Vorkommnissen nach anderen Rechtsvorschriften
  131. Art. 113 Ausnahme
  132. Unterabschnitt 1 Technische Anforderungen
  133. Art. 114 Anforderungen an die Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen
  134. Art. 115 Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung; Bezugswertfestlegung
  135. Art. 116 Konstanzprüfung
  136. Art. 117 Aufzeichnungen
  137. Art. 118 Bestandsverzeichnis
  138. Unterabschnitt 2 Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen
  139. Art. 119 Rechtfertigende Indikation
  140. Art. 120 Schutz von besonderen Personengruppen
  141. Art. 121 Maßnahmen bei der Anwendung
  142. Art. 122 Beschränkung der Exposition
  143. Art. 123 Anforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie
  144. Art. 124 Informationspflichten
  145. Art. 125 Diagnostische Referenzwerte; Bevölkerungsdosis
  146. Art. 126 Risikobeurteilung vor Strahlenbehandlungen
  147. Art. 127 Aufbewahrung, Weitergabe und Übermittlung von Aufzeichnungen, Röntgenbildern, digitalen Bilddaten und sonstigen Untersuchungsdaten
  148. Art. 128 Bestimmung von ärztlichen und zahnärztlichen Stellen zur Qualitätssicherung
  149. Art. 129 Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle
  150. Art. 130 Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen
  151. Art. 131 Medizinphysik-Experte
  152. Art. 132 Aufgaben des Medizinphysik-Experten
  153. Abschnitt 9 Besondere Anforderungen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck der medizinischen Forschung
  154. Art. 133 Grundsatz der Einwilligung nach Aufklärung und Befragung
  155. Art. 134 Einwilligungen der in das Forschungsvorhaben eingeschlossenen Person
  156. Art. 135 Aufklärung und Befragung
  157. Art. 136 Anwendung an nicht Einwilligungsfähigen und an Minderjährigen
  158. Art. 137 Weitere Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen
  159. Art. 138 Besondere Schutzpflichten
  160. Art. 139 Qualitätssicherung
  161. Art. 140 Aufbewahrungspflichten; weitere Regelungen zu Aufzeichnungen
  162. Art. 141 Mitteilungspflichten
  163. Art. 142 Abschlussbericht
  164. Art. 143 Behördliche Schutzanordnung
  165. Abschnitt 10 Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Tier in der Tierheilkunde
  166. Art. 144 Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung
  167. Abschnitt 11 Berechtigte Personen
  168. Art. 145 Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen
  169. Art. 146 Berechtigte Personen in der Tierheilkunde
  170. Art. 147 Berechtigte Personen außerhalb der Anwendung am Menschen oder der Tierheilkunde
  171. Kapitel 7 Informationspflichten des Herstellers
  172. Art. 148 Informationspflichten des Herstellers von Geräten
  173. Kapitel 8 Aufsichtsprogramm
  174. Art. 149 Aufsichtsprogramm
  175. Teil 3 Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen
  176. Art. 150 Dosimetrie bei Einsatzkräften
  177. Art. 151 Besondere ärztliche Überwachung von Einsatzkräften
  178. Art. 152 Hilfeleistung und Beratung von Behörden, Hilfsorganisationen und Einsatzkräften bei einem Notfall
  179. Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften für Aufenthaltsräume und für Arbeitsplätze
  180. Art. 153 Festlegung von Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes
  181. Art. 154 Maßnahmen zum Schutz vor Radon für Neubauten in Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes
  182. Abschnitt 2 Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen
  183. Art. 155 Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; anerkannte Stelle
  184. Art. 156 Arbeitsplatzbezogene Abschätzung der Exposition
  185. Art. 157 Ermittlung der Exposition und der Körperdosis
  186. Art. 158 Weitere Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes
  187. Kapitel 2 Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten
  188. Art. 159 Ermittlung der spezifischen Aktivität
  189. Kapitel 3 Radioaktive Altlasten
  190. Art. 160 Ermittlung der Exposition
  191. Art. 161 Prüfwerte bei radioaktiven Altlasten und bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus
  192. Art. 162 Emissions- und Immissionsüberwachung bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus
  193. Art. 163 Grundsätze für die Optimierung von Sanierungsmaßnahmen
  194. Art. 164 Inhalt von Sanierungsplänen
  195. Art. 165 Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven Altlasten
  196. Kapitel 4 Sonstige bestehende Expositionssituationen
  197. Art. 166 Schutz der Arbeitskräfte bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen
  198. Kapitel 1 Abhandenkommen, Fund und Erlangung; kontaminiertes Metall
  199. Art. 167 Abhandenkommen
  200. Art. 168 Fund und Erlangung
  201. Art. 169 Kontaminiertes Metall
  202. Art. 170 Information des zuständigen Bundesministeriums
  203. Kapitel 2 Dosis- und Messgrößen
  204. Art. 171 Dosis- und Messgrößen
  205. Kapitel 3 Gemeinsame Vorschriften für die berufliche Exposition
  206. Art. 172 Messstellen
  207. Art. 173 Strahlenschutzregister
  208. Art. 174 Strahlenpass
  209. Art. 175 Ermächtigte Ärzte
  210. Art. 176 Duldungspflichten
  211. Kapitel 4 Bestimmung von Sachverständigen
  212. Art. 177 Bestimmung von Sachverständigen
  213. Art. 178 Erweiterung der Bestimmung
  214. Art. 179 Überprüfung der Zuverlässigkeit
  215. Art. 180 Unabhängigkeit
  216. Art. 181 Fachliche Qualifikation
  217. Art. 182 Prüfmaßstab
  218. Art. 183 Pflichten des behördlich bestimmten Sachverständigen
  219. Kapitel 1 Ordnungswidrigkeiten
  220. Art. 184 Ordnungswidrigkeiten
  221. Kapitel 2 Übergangsvorschriften
  222. Art. 185 Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)
  223. Art. 186 Rückstände (§ 29)
  224. Art. 187 Freigabe (§§ 31 bis 42)
  225. Art. 188 Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes (§§ 44 und 45)
  226. Art. 189 Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz (§§ 47, 49 und 51)
  227. Art. 190 Übergangsvorschriften im Zusammenhang mit Strahlenschutzbereichen (§§ 52 bis 62)
  228. Art. 191 Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten (§ 72)
  229. Art. 192 Register über hochradioaktive Strahlenquellen (§ 84)
  230. Art. 193 Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Exposition (§§ 99, 100, 101, Anlage 11)
  231. Art. 194 Begrenzung der Exposition durch Störfälle (§ 104)
  232. Art. 195 Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen (§ 114)
  233. Art. 196 Ärztliche und zahnärztliche Stellen (§ 128)
  234. Art. 197 Dosis- und Messgrößen (§ 171, Anlage 18)
  235. Art. 198 Strahlenpass (§ 174)
  236. Art. 199 Ermächtigte Ärzte (§ 175)
  237. Art. 200 Behördlich bestimmte Sachverständige (§ 181)