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Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Съдържание
- Teil 1 Begriffsbestimmungen
- чл. 1 Begriffsbestimmungen
- Kapitel 1 Rechtfertigung von Tätigkeitsarten
- чл. 2 Nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten
- чл. 3 Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 7 des Strahlenschutzgesetzes
- чл. 4 Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes
- Abschnitt 1 Ausnahmen von der Genehmigungs- und Anzeigebedürftigkeit einer Tätigkeit; Ausnahmen von Genehmigungsvoraussetzungen
- чл. 5 Genehmigungsfreier Umgang
- чл. 5a Genehmigungsfreier Zusatz radioaktiver Stoffe
- чл. 6 Genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen
- чл. 7 Genehmigungs- und anzeigefreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
- чл. 8 Genehmigungsfreier Betrieb von Störstrahlern
- чл. 9 Anzeigefreie Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
- чл. 10 Befreiung von der Pflicht zur Deckungsvorsorge
- чл. 11 Freigrenzen
- Abschnitt 2 Grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe
- чл. 12 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung
- чл. 13 Anmeldebedürftige grenzüberschreitende Verbringung
- чл. 14 Ausnahmen; andere Vorschriften über die grenzüberschreitende Verbringung
- чл. 15 Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung für die grenzüberschreitende Verbringung
- Abschnitt 3 Bauartzulassung
- чл. 16 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Vorrichtung, die sonstige radioaktive Stoffe enthält
- чл. 17 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Störstrahlern
- чл. 18 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Röntgenstrahlern
- чл. 19 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Basisschutzgeräten
- чл. 20 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Hochschutzgeräten
- чл. 21 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Vollschutzgeräten
- чл. 22 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Schulröntgeneinrichtungen
- чл. 23 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung als Vollschutzanlage
- чл. 24 Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung
- чл. 25 Pflichten des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung
- чл. 26 Bekanntmachung
- Abschnitt 4 Rückstände
- чл. 27 Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von Rückständen
- чл. 28 Ermittlung der von Rückständen verursachten Expositionen
- чл. 29 Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung oder Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
- чл. 30 Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung als Bauprodukt
- Kapitel 3 Freigabe
- чл. 31 Freigabe radioaktiver Stoffe; Dosiskriterium
- чл. 32 Antrag auf Freigabe
- чл. 33 Erteilung der Freigabe
- чл. 34 Vermischungsverbot
- чл. 35 Uneingeschränkte Freigabe
- чл. 36 Spezifische Freigabe
- чл. 37 Freigabe im Einzelfall
- чл. 38 Freigabe von Amts wegen
- чл. 39 Einvernehmen bei der spezifischen Freigabe zur Beseitigung und bei der spezifischen Freigabe von Metallschrott zum Recycling
- чл. 40 Abfallrechtlicher Verwertungs- und Beseitigungsweg
- чл. 41 Festlegung des Verfahrens
- чл. 42 Pflichten des Inhabers einer Freigabe
- Kapitel 4 Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes
- чл. 43 Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten
- чл. 44 Pflichten bei Nutzung durch weitere Strahlenschutzverantwortliche
- чл. 45 Strahlenschutzanweisung
- чл. 46 Bereithalten des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung
- Kapitel 5 Fachkunde und Kenntnisse
- чл. 47 Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz
- чл. 48 Aktualisierung der Fachkunde
- чл. 49 Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde
- чл. 50 Widerruf der Anerkennung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse
- чл. 51 Anerkennung von Kursen
- Abschnitt 1 Physikalische Strahlenschutzkontrolle; Strahlenschutzbereiche
- чл. 52 Einrichten von Strahlenschutzbereichen
- чл. 53 Abgrenzung, Kennzeichnung und Sicherung von Strahlenschutzbereichen
- чл. 54 Vorbereitung der Brandbekämpfung
- чл. 55 Zutritt zu Strahlenschutzbereichen
- чл. 56 Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen
- чл. 57 Kontamination und Dekontamination
- чл. 58 Verlassen von und Herausbringen aus Strahlenschutzbereichen
- чл. 59 Einrichten von Strahlenschutzbereichen bei Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen
- чл. 60 Röntgenräume
- чл. 61 Bestrahlungsräume
- чл. 62 Räume für den Betrieb von Störstrahlern
- чл. 63 Unterweisung
- чл. 64 Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis; zu überwachende Personen
- чл. 65 Vorgehen bei der Ermittlung der Körperdosis
- чл. 66 Messung der Personendosis
- чл. 67 Ermittlung der Körperdosis des fliegenden Personals
- чл. 68 Beschäftigung mit Strahlenpass
- чл. 69 Schutz von schwangeren und stillenden Personen
- чл. 70 Schutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen; Beschäftigungsverbote
- Abschnitt 2 Besondere Vorschriften zum Schutz beruflich exponierter Personen
- чл. 71 Kategorien beruflich exponierter Personen
- чл. 72 Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten
- чл. 73 Dosisbegrenzung bei Überschreitung von Grenzwerten
- чл. 74 Besonders zugelassene Expositionen
- чл. 75 Sonstige Schutzvorkehrungen
- чл. 76 Besondere Regelungen zum Schutz des raumfahrenden Personals
- Abschnitt 3 Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen
- чл. 77 Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen
- чл. 78 Ärztliche Überwachung nach Beendigung der Aufgabenwahrnehmung
- чл. 79 Ärztliche Bescheinigung
- чл. 80 Behördliche Entscheidung
- чл. 81 Besondere ärztliche Überwachung
- Abschnitt 4 Besondere Regelungen zum Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen
- чл. 82 Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen
- Unterabschnitt 1 Hochradioaktive Strahlenquellen
- чл. 83 Werte für hochradioaktive Strahlenquellen
- чл. 84 Register über hochradioaktive Strahlenquellen
- Unterabschnitt 2 Sicherheit und Sicherung von Strahlenquellen
- чл. 85 Buchführung und Mitteilung
- чл. 86 Buchführung und Mitteilung bei der Freigabe
- чл. 87 Sicherung und Lagerung radioaktiver Stoffe
- чл. 88 Wartung und Prüfung
- чл. 89 Dichtheitsprüfung
- чл. 90 Strahlungsmessgeräte
- чл. 91 Kennzeichnungspflicht
- чл. 92 Besondere Kennzeichnungspflichten
- чл. 93 Entfernen von Kennzeichnungen
- чл. 94 Abgabe radioaktiver Stoffe
- чл. 95 Rücknahme hochradioaktiver Strahlenquellen
- чл. 96 Überlassen von Störstrahlern
- чл. 97 Aufbewahrung und Bereithalten von Unterlagen
- чл. 98 Einweisung in Tätigkeiten mit Strahlungsquellen
- Abschnitt 6 Schutz der Bevölkerung und der Umwelt
- чл. 99 Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe
- чл. 100 Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden Exposition
- чл. 101 Ermittlung der von Einzelpersonen der Bevölkerung erhaltenen Exposition
- чл. 102 Zulässige Ableitungen radioaktiver Stoffe
- чл. 103 Emissions- und Immissionsüberwachung
- чл. 104 Begrenzung der Exposition durch Störfälle
- Abschnitt 7 Vorkommnisse
- чл. 105 Vorbereitende Maßnahmen zur Vermeidung, zum Erkennen und zur Eindämmung der Auswirkungen eines Vorkommnisses bei der Anwendung am Menschen
- чл. 106 Vorbereitende Maßnahmen für Notfälle oder Störfälle
- чл. 107 Maßnahmen bei einem Notfall oder Störfall
- чл. 108 Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses
- чл. 109 Untersuchung, Aufzeichnung und Aufbewahrung
- чл. 110 Aufgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden
- чл. 111 Aufgaben der zentralen Stelle
- чл. 112 Meldung und Erfassung von Vorkommnissen nach anderen Rechtsvorschriften
- чл. 113 Ausnahme
- Unterabschnitt 1 Technische Anforderungen
- чл. 114 Anforderungen an die Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen
- чл. 115 Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung; Bezugswertfestlegung
- чл. 116 Konstanzprüfung
- чл. 117 Aufzeichnungen
- чл. 118 Bestandsverzeichnis
- Unterabschnitt 2 Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen
- чл. 119 Rechtfertigende Indikation
- чл. 120 Schutz von besonderen Personengruppen
- чл. 121 Maßnahmen bei der Anwendung
- чл. 122 Beschränkung der Exposition
- чл. 123 Anforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie
- чл. 124 Informationspflichten
- чл. 125 Diagnostische Referenzwerte; Bevölkerungsdosis
- чл. 126 Risikobeurteilung vor Strahlenbehandlungen
- чл. 127 Aufbewahrung, Weitergabe und Übermittlung von Aufzeichnungen, Röntgenbildern, digitalen Bilddaten und sonstigen Untersuchungsdaten
- чл. 128 Bestimmung von ärztlichen und zahnärztlichen Stellen zur Qualitätssicherung
- чл. 129 Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle
- чл. 130 Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen
- чл. 131 Medizinphysik-Experte
- чл. 132 Aufgaben des Medizinphysik-Experten
- Abschnitt 9 Besondere Anforderungen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck der medizinischen Forschung
- чл. 133 Grundsatz der Einwilligung nach Aufklärung und Befragung
- чл. 134 Einwilligungen der in das Forschungsvorhaben eingeschlossenen Person
- чл. 135 Aufklärung und Befragung
- чл. 136 Anwendung an nicht Einwilligungsfähigen und an Minderjährigen
- чл. 137 Weitere Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen
- чл. 138 Besondere Schutzpflichten
- чл. 139 Qualitätssicherung
- чл. 140 Aufbewahrungspflichten; weitere Regelungen zu Aufzeichnungen
- чл. 141 Mitteilungspflichten
- чл. 142 Abschlussbericht
- чл. 143 Behördliche Schutzanordnung
- Abschnitt 10 Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Tier in der Tierheilkunde
- чл. 144 Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung
- Abschnitt 11 Berechtigte Personen
- чл. 145 Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen
- чл. 146 Berechtigte Personen in der Tierheilkunde
- чл. 147 Berechtigte Personen außerhalb der Anwendung am Menschen oder der Tierheilkunde
- Kapitel 7 Informationspflichten des Herstellers
- чл. 148 Informationspflichten des Herstellers von Geräten
- Kapitel 8 Aufsichtsprogramm
- чл. 149 Aufsichtsprogramm
- Teil 3 Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen
- чл. 150 Dosimetrie bei Einsatzkräften
- чл. 151 Besondere ärztliche Überwachung von Einsatzkräften
- чл. 152 Hilfeleistung und Beratung von Behörden, Hilfsorganisationen und Einsatzkräften bei einem Notfall
- Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften für Aufenthaltsräume und für Arbeitsplätze
- чл. 153 Festlegung von Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes
- чл. 154 Maßnahmen zum Schutz vor Radon für Neubauten in Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes
- Abschnitt 2 Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen
- чл. 155 Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; anerkannte Stelle
- чл. 156 Arbeitsplatzbezogene Abschätzung der Exposition
- чл. 157 Ermittlung der Exposition und der Körperdosis
- чл. 158 Weitere Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes
- Kapitel 2 Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten
- чл. 159 Ermittlung der spezifischen Aktivität
- Kapitel 3 Radioaktive Altlasten
- чл. 160 Ermittlung der Exposition
- чл. 161 Prüfwerte bei radioaktiven Altlasten und bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus
- чл. 162 Emissions- und Immissionsüberwachung bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus
- чл. 163 Grundsätze für die Optimierung von Sanierungsmaßnahmen
- чл. 164 Inhalt von Sanierungsplänen
- чл. 165 Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven Altlasten
- Kapitel 4 Sonstige bestehende Expositionssituationen
- чл. 166 Schutz der Arbeitskräfte bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen
- Kapitel 1 Abhandenkommen, Fund und Erlangung; kontaminiertes Metall
- чл. 167 Abhandenkommen
- чл. 168 Fund und Erlangung
- чл. 169 Kontaminiertes Metall
- чл. 170 Information des zuständigen Bundesministeriums
- Kapitel 2 Dosis- und Messgrößen
- чл. 171 Dosis- und Messgrößen
- Kapitel 3 Gemeinsame Vorschriften für die berufliche Exposition
- чл. 172 Messstellen
- чл. 173 Strahlenschutzregister
- чл. 174 Strahlenpass
- чл. 175 Ermächtigte Ärzte
- чл. 176 Duldungspflichten
- Kapitel 4 Bestimmung von Sachverständigen
- чл. 177 Bestimmung von Sachverständigen
- чл. 178 Erweiterung der Bestimmung
- чл. 179 Überprüfung der Zuverlässigkeit
- чл. 180 Unabhängigkeit
- чл. 181 Fachliche Qualifikation
- чл. 182 Prüfmaßstab
- чл. 183 Pflichten des behördlich bestimmten Sachverständigen
- Kapitel 1 Ordnungswidrigkeiten
- чл. 184 Ordnungswidrigkeiten
- Kapitel 2 Übergangsvorschriften
- чл. 185 Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)
- чл. 186 Rückstände (§ 29)
- чл. 187 Freigabe (§§ 31 bis 42)
- чл. 188 Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes (§§ 44 und 45)
- чл. 189 Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz (§§ 47, 49 und 51)
- чл. 190 Übergangsvorschriften im Zusammenhang mit Strahlenschutzbereichen (§§ 52 bis 62)
- чл. 191 Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten (§ 72)
- чл. 192 Register über hochradioaktive Strahlenquellen (§ 84)
- чл. 193 Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Exposition (§§ 99, 100, 101, Anlage 11)
- чл. 194 Begrenzung der Exposition durch Störfälle (§ 104)
- чл. 195 Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen (§ 114)
- чл. 196 Ärztliche und zahnärztliche Stellen (§ 128)
- чл. 197 Dosis- und Messgrößen (§ 171, Anlage 18)
- чл. 198 Strahlenpass (§ 174)
- чл. 199 Ermächtigte Ärzte (§ 175)
- чл. 200 Behördlich bestimmte Sachverständige (§ 181)