Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

StPO · Strafprozeßordnung

StPO Art. 10aGerichtsstand bei Auslandstaten im Bereich des Meeres

Zweiter Abschnitt Gerichtsstand

In forceOfficial text

Ist für eine Straftat, die außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes im Bereich des Meeres begangen wird, ein Gerichtsstand nicht begründet, so ist Hamburg Gerichtsstand; zuständiges Amtsgericht ist das Amtsgericht Hamburg.