StPO ст. 10aGerichtsstand bei Auslandstaten im Bereich des Meeres
Zweiter Abschnitt Gerichtsstand
Ist für eine Straftat, die außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes im Bereich des Meeres begangen wird, ein Gerichtsstand nicht begründet, so ist Hamburg Gerichtsstand; zuständiges Amtsgericht ist das Amtsgericht Hamburg.