Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

StPO · Strafprozeßordnung

StPO ст. 10aGerichtsstand bei Auslandstaten im Bereich des Meeres

Zweiter Abschnitt Gerichtsstand

ДействуетОфициальный текст

Ist für eine Straftat, die außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes im Bereich des Meeres begangen wird, ein Gerichtsstand nicht begründet, so ist Hamburg Gerichtsstand; zuständiges Amtsgericht ist das Amtsgericht Hamburg.