DE · LuftBO
Betriebsordnung für Luftfahrtgerät
Contents
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Verantwortlichkeit
- Art. 3 Grundregel für den Betrieb
- Art. 3a Sprachkenntnisse der Flugbesatzung im gewerblichen Luftverkehr
- Zweiter Abschnitt Technische Betriebsvorschriften
- Art. 4 Zulässige Betriebszeiten
- Art. 10 Wägung der Luftfahrzeuge
- Art. 14 Lufttüchtigkeitsanweisung
- Vierter Abschnitt Ausrüstung der Luftfahrzeuge
- Art. 18 Ausrüstung
- Art. 19 Ergänzungsausrüstung, die durch den Verwendungszweck erforderlich ist
- Art. 20 Ergänzungsausrüstung, die durch die Betriebsart erforderlich ist
- Art. 21 Ergänzungsausrüstung, die durch äußere Betriebsbedingungen erforderlich ist
- Art. 22 Zusätzliche Ergänzungsausrüstung
- 1. Flugbetrieb
- Art. 23 Verwendung des Luftfahrzeugs
- Art. 24 Betriebsgrenzen für Luftfahrzeuge
- Art. 24a Besondere betriebliche Genehmigungen
- Art. 25 Verlust der Lufttüchtigkeit
- Art. 26 Ausfall von Ausrüstungsteilen
- Art. 27 Kontrollen nach Klarlisten
- Art. 28 Anzeigepflicht
- Art. 29 Betriebsstoffmengen
- Art. 30 Bordbuch
- Art. 31 Flugdurchführungsplan
- 2. Flugbesatzung
- Art. 32 Zusammensetzung der Flugbesatzung
- Art. 33 Verhalten der Besatzung im Flugbetrieb
- Art. 34 Betriebsmindestbedingungen und Mindestflughöhen
- Art. 35 Wettermindestbedingungen
- 1. Betrieb von Luftfahrzeugen in Luftfahrtunternehmen
- Art. 36 Überwachung
- Art. 37 Flugbetriebshandbuch
- Art. 38 Betriebsleiter
- Art. 39 Anzeigepflicht
- Art. 40 Flugbetriebspersonal
- Art. 41 Zusammensetzung der Besatzung
- Art. 42 Anforderungen an die Besatzungsmitglieder
- Art. 43 Aufenthalt im Führerraum
- Art. 44 Aufgaben des Flugdienstberaters
- Art. 45 Flugdurchführungsplan
- Art. 46 Betriebsstoffmengen
- Art. 47 Mindestausrüstungsliste
- Art. 48 Klarlisten
- Art. 51 Such- und Rettungsdienst
- Art. 52 Fluggäste
- Art. 53 Einmotorige Luftfahrzeuge
- 2. Arbeitsflüge
- Art. 54 Arbeitsflüge
- 3. Flugzeiten, Flugdienstzeiten und Ruhezeiten berufsmäßig tätiger Besatzungen von Luftfahrzeugen innerhalb und außerhalb von Luftfahrtunternehmen
- Art. 55 Flugzeiten, Flugdienstzeiten und Ruhezeiten berufsmäßig tätiger Besatzungen von Luftfahrzeugen innerhalb und außerhalb von Luftfahrtunternehmen
- Siebter Abschnitt Bußgeld- und Schlußvorschriften
- Art. 56 Durchführungsvorschriften
- Art. 57 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 58 Inkrafttreten