Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

LuftBO · Betriebsordnung für Luftfahrtgerät

LuftBO Art. 18Ausrüstung

Vierter Abschnitt Ausrüstung der Luftfahrzeuge

In forceOfficial text

Zur Ausrüstung der Luftfahrzeuge gehören die Grundausrüstung, die in den Bauvorschriften geregelt ist, die Flugsicherungsausrüstung, die in der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge geregelt ist, und die Ergänzungsausrüstung nach den folgenden Vorschriften (§§ 19 bis 22).