DE · LederGerbAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik
Contents
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- Art. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- Art. 2 Dauer der Berufsausbildung
- Art. 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- Art. 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- Art. 5 Ausbildungsplan
- Art. 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
- Abschnitt 2 Abschluss- und Gesellenprüfung
- Art. 7 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- Art. 8 Inhalt von Teil 1
- Art. 9 Prüfungsbereiche von Teil 1
- Art. 10 Prüfungsbereich Blößenherstellung und Trocknung von Leder
- Art. 11 Prüfungsbereich Technologie der Blößenherstellung und der Gerbung
- Art. 12 Inhalt von Teil 2
- Art. 13 Prüfungsbereiche von Teil 2
- Art. 14 Prüfungsbereich Nasszurichtungs- und Zurichtungsprozesse
- Art. 15 Prüfungsbereich Technologie der Nasszurichtung und Zurichtung
- Art. 16 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- Art. 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung
- Abschnitt 3 Schlussvorschriften
- Art. 18 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- Art. 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten