DE · LederGerbAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik
Съдържание
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- чл. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- чл. 2 Dauer der Berufsausbildung
- чл. 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- чл. 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- чл. 5 Ausbildungsplan
- чл. 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
- Abschnitt 2 Abschluss- und Gesellenprüfung
- чл. 7 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- чл. 8 Inhalt von Teil 1
- чл. 9 Prüfungsbereiche von Teil 1
- чл. 10 Prüfungsbereich Blößenherstellung und Trocknung von Leder
- чл. 11 Prüfungsbereich Technologie der Blößenherstellung und der Gerbung
- чл. 12 Inhalt von Teil 2
- чл. 13 Prüfungsbereiche von Teil 2
- чл. 14 Prüfungsbereich Nasszurichtungs- und Zurichtungsprozesse
- чл. 15 Prüfungsbereich Technologie der Nasszurichtung und Zurichtung
- чл. 16 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- чл. 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung
- Abschnitt 3 Schlussvorschriften
- чл. 18 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- чл. 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten