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Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes
Contents
- Abschnitt 1 Lenk- und Ruhezeiten im nationalen Bereich
- Art. 1 Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr
- Art. 2 Digitaler Fahrtenschreiber
- Art. 2a Aufbewahrung von Kontrollunterlagen
- Abschnitt 2 Organisation
- Art. 3 Zertifizierungsinfrastruktur
- Abschnitt 3 Kontrollsystem nach EG-Verordnungen
- Art. 4 Allgemeines
- Art. 5 Fahrerkarte
- Art. 6 Mitführen der abgelaufenen Fahrerkarte
- Art. 7 Werkstattkarte
- Art. 8 Wegfall von Erteilungsvoraussetzungen
- Art. 9 Unternehmenskarte
- Art. 10 Kontrollkarte
- Abschnitt 4 Zentrales Fahrtenschreiberkartenregister
- Art. 11 Führung und Zweckbestimmung des Registers
- Art. 12 Inhalt des Registers
- Art. 13 Löschung von Eintragungen im Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister
- Art. 14 Mitteilung an das Zentrale Fahrtenschreiberkartenregister im automatisierten Dialogverfahren
- Art. 15 Übermittlung von Daten an inländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren
- Art. 16 Übermittlung von Daten an ausländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren
- Art. 17 Einrichtung und Betrieb der automatisierten Abrufverfahren
- Abschnitt 5 Ausnahmen
- Art. 18 Ausnahmen nach den Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014
- Abschnitt 6 Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
- Art. 19 Fahrtenschreiber nach dem Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
- Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften
- Art. 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage
- Art. 20a Verantwortlichkeiten
- Abschnitt 8 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 21 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 22 Zuwiderhandlungen gegen das AETR
- Art. 23 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 165/2014