DE · BEEG
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
Contents
- Abschnitt 1 Elterngeld
- Art. 1 Berechtigte
- Art. 2 Höhe des Elterngeldes
- Art. 2a Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
- Art. 2b Bemessungszeitraum
- Art. 2c Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit
- Art. 2d Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
- Art. 2e Abzüge für Steuern
- Art. 2f Abzüge für Sozialabgaben
- Art. 3 Anrechnung von anderen Einnahmen
- Art. 4 Bezugsdauer, Anspruchsumfang
- Art. 4a Berechnung von Basiselterngeld und Elterngeld Plus
- Art. 4b Partnerschaftsbonus
- Art. 4c Alleiniger Bezug durch einen Elternteil
- Art. 4d Weitere Berechtigte
- Abschnitt 2 Verfahren und Organisation
- Art. 5 Zusammentreffen von Ansprüchen
- Art. 6 Auszahlung
- Art. 7 Antragstellung
- Art. 8 Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen
- Art. 9 Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers
- Art. 10 Verhältnis zu anderen Sozialleistungen
- Art. 11 Unterhaltspflichten
- Art. 12 Zuständigkeit; Bewirtschaftung der Mittel
- Art. 13 Rechtsweg
- Art. 14 Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 3 Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Art. 15 Anspruch auf Elternzeit
- Art. 16 Inanspruchnahme der Elternzeit
- Art. 17 Urlaub
- Art. 18 Kündigungsschutz
- Art. 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit
- Art. 20 Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte
- Art. 21 Befristete Arbeitsverträge
- Abschnitt 4 Statistik und Schlussvorschriften
- Art. 22 Bundesstatistik
- Art. 23 Auskunftspflicht; Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt
- Art. 24 Übermittlung von Tabellen mit statistischen Ergebnissen durch das Statistische Bundesamt
- Art. 24a Übermittlung von Einzelangaben durch das Statistische Bundesamt
- Art. 25 Automatisierter Datenabruf bei den Standesämtern
- Art. 26 Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches
- Art. 27 Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
- Art. 28 Übergangsvorschrift