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Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
Съдържание
- Abschnitt 1 Elterngeld
- чл. 1 Berechtigte
- чл. 2 Höhe des Elterngeldes
- чл. 2a Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
- чл. 2b Bemessungszeitraum
- чл. 2c Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit
- чл. 2d Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
- чл. 2e Abzüge für Steuern
- чл. 2f Abzüge für Sozialabgaben
- чл. 3 Anrechnung von anderen Einnahmen
- чл. 4 Bezugsdauer, Anspruchsumfang
- чл. 4a Berechnung von Basiselterngeld und Elterngeld Plus
- чл. 4b Partnerschaftsbonus
- чл. 4c Alleiniger Bezug durch einen Elternteil
- чл. 4d Weitere Berechtigte
- Abschnitt 2 Verfahren und Organisation
- чл. 5 Zusammentreffen von Ansprüchen
- чл. 6 Auszahlung
- чл. 7 Antragstellung
- чл. 8 Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen
- чл. 9 Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers
- чл. 10 Verhältnis zu anderen Sozialleistungen
- чл. 11 Unterhaltspflichten
- чл. 12 Zuständigkeit; Bewirtschaftung der Mittel
- чл. 13 Rechtsweg
- чл. 14 Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 3 Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- чл. 15 Anspruch auf Elternzeit
- чл. 16 Inanspruchnahme der Elternzeit
- чл. 17 Urlaub
- чл. 18 Kündigungsschutz
- чл. 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit
- чл. 20 Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte
- чл. 21 Befristete Arbeitsverträge
- Abschnitt 4 Statistik und Schlussvorschriften
- чл. 22 Bundesstatistik
- чл. 23 Auskunftspflicht; Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt
- чл. 24 Übermittlung von Tabellen mit statistischen Ergebnissen durch das Statistische Bundesamt
- чл. 24a Übermittlung von Einzelangaben durch das Statistische Bundesamt
- чл. 25 Automatisierter Datenabruf bei den Standesämtern
- чл. 26 Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches
- чл. 27 Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
- чл. 28 Übergangsvorschrift