Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

BBesG · Bundesbesoldungsgesetz

BBesG Art. 51Andere Zulagen und Vergütungen

Abschnitt 4 Zulagen, Prämien, Zuschläge, Vergütungen

In forceOfficial text

Andere als die in diesem Abschnitt geregelten Zulagen und Vergütungen dürfen nur gewährt werden, soweit dies gesetzlich bestimmt ist. Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst bleiben unberührt.