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WFA-GV · WFA-Grundsatz-Verordnung

§ 0 WFA-GV

In KraftAmtlicher Text

Verordnung des Bundeskanzlers über Grundsätze der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-Grundsatz-Verordnung – WFA-GV)

StF: BGBl. II Nr. 489/2012

BGBl. II Nr. 67/2015

BGBl. II Nr. 42/2026

Auf Grund des § 17 Abs. 3 erster Satz und des § 18 Abs. 4 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013), BGBl. I Nr. 139/2009 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2012 , wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen verordnet:

Inhaltsverzeichnis

Paragraph

Gegenstand / Bezeichnung

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Gegenstand

§ 2.

Ziele

§ 3.

Grundsätze der wirkungsorientierten Folgenabschätzung

§ 4.

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt

Durchführung der wirkungsorientierten Folgenabschätzung

§ 5.

Systematische Schritte der wirkungsorientierten Folgenabschätzung

§ 5a

Bündelung

§ 6.

Wirkungsdimensionen

§ 7.

Wesentlichkeit der Auswirkungen

§ 8.

Ergebnisdarstellung

§ 9.

Zeitpunkt der Durchführung

bei Entwürfen für Rechtsvorschriften des Bundes und Begutachtungsverfahren

§ 10.

Zeitpunkt der Durchführung

bei sonstigen Regelungsvorhaben und bei Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

3. Abschnitt

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

§ 10a.

Voraussetzungen der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung

§ 10b.

Systematische Schritte der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung

§ 10c.

Finanzielle Auswirkungen

§ 10d.

Ergebnisdarstellung

4. Abschnitt

Interne Evaluierung

§ 11.

Zeitpunkt und Durchführung

5. Abschnitt

Anforderungen an methodische Instrumente zur Ermittlung der Auswirkungen

§ 12.

Grundsätze

§ 13.

Anwendung der methodischen Instrumente

6. Abschnitt

Schlussbestimmung

§ 14.

Inkrafttreten

(Anm.: Anlage 1 zu § 6 Abs. 1

Anlage 2 zu § 8 Abs. 2

Anlage 3 zu § 10d Abs. 2)

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2015-04-01