WFA-GV · WFA-Grundsatz-Verordnung
§ 0 WFA-GV
Verordnung des Bundeskanzlers über Grundsätze der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-Grundsatz-Verordnung – WFA-GV)
StF: BGBl. II Nr. 489/2012
BGBl. II Nr. 67/2015
BGBl. II Nr. 42/2026
Auf Grund des § 17 Abs. 3 erster Satz und des § 18 Abs. 4 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013), BGBl. I Nr. 139/2009 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2012 , wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen verordnet:
Inhaltsverzeichnis
Paragraph
Gegenstand / Bezeichnung
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1.
Gegenstand
§ 2.
Ziele
§ 3.
Grundsätze der wirkungsorientierten Folgenabschätzung
§ 4.
Begriffsbestimmungen
2. Abschnitt
Durchführung der wirkungsorientierten Folgenabschätzung
§ 5.
Systematische Schritte der wirkungsorientierten Folgenabschätzung
§ 5a
Bündelung
§ 6.
Wirkungsdimensionen
§ 7.
Wesentlichkeit der Auswirkungen
§ 8.
Ergebnisdarstellung
§ 9.
Zeitpunkt der Durchführung
bei Entwürfen für Rechtsvorschriften des Bundes und Begutachtungsverfahren
§ 10.
Zeitpunkt der Durchführung
bei sonstigen Regelungsvorhaben und bei Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
3. Abschnitt
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
§ 10a.
Voraussetzungen der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung
§ 10b.
Systematische Schritte der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung
§ 10c.
Finanzielle Auswirkungen
§ 10d.
Ergebnisdarstellung
4. Abschnitt
Interne Evaluierung
§ 11.
Zeitpunkt und Durchführung
5. Abschnitt
Anforderungen an methodische Instrumente zur Ermittlung der Auswirkungen
§ 12.
Grundsätze
§ 13.
Anwendung der methodischen Instrumente
6. Abschnitt
Schlussbestimmung
§ 14.
Inkrafttreten
(Anm.: Anlage 1 zu § 6 Abs. 1
Anlage 2 zu § 8 Abs. 2
Anlage 3 zu § 10d Abs. 2)
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2015-04-01