WFA-GV · WFA-Grundsatz-Verordnung
§ 3 WFA-GVGrundsätze der wirkungsorientierten Folgenabschätzung
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Bei der wirkungsorientierten Folgenabschätzung und der internen Evaluierung sind die Grundsätze der wirkungsorientierten Haushaltsführung gemäß Art. 51 Abs. 8 B-VG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BHG 2013 zu beachten, soweit diese jeweils in Betracht kommen. Weiters sind die Qualitätskriterien gemäß § 23 Abs. 2 und § 41 Abs. 1 BHG 2013 zu beachten. Diese umfassen die Relevanz, inhaltliche Konsistenz, Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit, Vergleichbarkeit und Überprüfbarkeit.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2015-04-01
Verweist auf
- B-VG § 51
- WFA-GV § 2
- WFA-GV Art. 23
- WFA-GV Art. 41