WFA-GV · WFA-Grundsatz-Verordnung
§ 10c WFA-GVFinanzielle Auswirkungen
3. Abschnitt Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Die finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte sind gemäß § 17 Abs. 4 Z 3 BHG 2013 auf Grund der WFA-FinAV abzuschätzen.
Verweist auf
- WFA-GV Art. 17