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Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Съдържание
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Anwendungs- und Geltungsbereich
- чл. 2 Exposition; Expositionssituationen; Expositionskategorien
- чл. 3 Begriff der radioaktiven Stoffe
- чл. 4 Tätigkeiten, Tätigkeitsarten
- чл. 5 Sonstige Begriffsbestimmungen
- Kapitel 1 Strahlenschutzgrundsätze
- чл. 6 Rechtfertigung von Tätigkeitsarten; Verordnungsermächtigung
- чл. 7 Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung einer Tätigkeitsart; Verordnungsermächtigung
- чл. 8 Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung
- чл. 9 Dosisbegrenzung
- Abschnitt 1 Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
- чл. 10 Genehmigungsbedürftige Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
- чл. 11 Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung; Aussetzung des Genehmigungsverfahrens
- Abschnitt 2 Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung; Umgang mit radioaktiven Stoffen; Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
- чл. 12 Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten
- чл. 13 Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung; Aussetzung des Genehmigungsverfahrens
- чл. 14 Besondere Voraussetzungen bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen
- чл. 15 Besondere Voraussetzungen bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung am Tier in der Tierheilkunde
- чл. 16 Erforderliche Unterlagen
- чл. 17 Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
- чл. 18 Prüfung des angezeigten Betriebs einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung
- чл. 19 Genehmigungs- und anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen
- чл. 20 Prüfung des angezeigten Betriebs einer Röntgeneinrichtung
- чл. 21 Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs
- чл. 22 Anzeigebedürftige Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
- чл. 23 Verhältnis zur Verordnung (EU) 2017/745
- чл. 24 Verordnungsermächtigungen
- Abschnitt 3 Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen oder im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler
- чл. 25 Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
- чл. 26 Anzeigebedürftige Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler
- Abschnitt 4 Beförderung radioaktiver Stoffe; grenzüberschreitende Verbringung
- чл. 27 Genehmigungsbedürftige Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe
- чл. 28 Genehmigungsfreie Beförderung
- чл. 29 Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
- чл. 30 Verordnungsermächtigung für die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe
- Unterabschnitt 1 Genehmigung einer Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
- чл. 31 Genehmigungsbedürftige Anwendung
- чл. 31a Antrag auf Genehmigung einer Anwendung
- чл. 31b Genehmigungsverfahren bei der zuständigen Behörde
- чл. 31c Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
- Unterabschnitt 2 Anzeige einer Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
- чл. 32 Anzeigebedürftige Anwendung
- чл. 33 Beginn der angezeigten Anwendung
- чл. 34 Untersagung der angezeigten Anwendung
- чл. 34a Eingeschränkte Zulassung der angezeigten Anwendung
- чл. 35 Deckungsvorsorge bei der anzeigebedürftigen Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
- Unterabschnitt 3 Tätigkeit der Ethik-Kommission bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
- чл. 36 Aufgabe der Ethik-Kommission
- чл. 36a Prüfung einer anzeige- oder genehmigungsbedürftigen Anwendung im Rahmen einer klinischen Prüfung im Sinne des § 4 Absatz 23 des Arzneimittelgesetzes
- чл. 36b Prüfung einer anzeige- oder genehmigungsbedürftigen Anwendung im Rahmen einer klinischen Prüfung im Sinne des Artikels 2 Nummer 45 der Verordnung (EU) 2017/745 oder einer sonstigen klinischen Prüfung im Sinne des § 3 Nummer 4 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes
- чл. 36c Prüfung einer sonstigen Anwendung
- Unterabschnitt 4 Verordnungsermächtigung
- чл. 37 Verordnungsermächtigung
- Unterabschnitt 1 Rechtfertigung
- чл. 38 Rechtfertigung von Tätigkeitsarten mit Konsumgütern oder bauartzugelassenen Vorrichtungen; Verordnungsermächtigung
- Unterabschnitt 2 Schutz des Verbrauchers beim Zusatz radioaktiver Stoffe und bei der Aktivierung
- чл. 39 Unzulässiger Zusatz radioaktiver Stoffe und unzulässige Aktivierung
- чл. 40 Genehmigungsbedürftiger Zusatz radioaktiver Stoffe und genehmigungsbedürftige Aktivierung
- чл. 41 Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung des Zusatzes radioaktiver Stoffe oder der Aktivierung
- чл. 42 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern
- чл. 43 Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung der grenzüber- schreitenden Verbringung von Konsumgütern
- чл. 44 Rückführung von Konsumgütern
- Unterabschnitt 3 Bauartzulassung
- чл. 45 Bauartzugelassene Vorrichtungen
- чл. 46 Verfahren der Bauartzulassung
- чл. 47 Zulassungsschein
- чл. 48 Verwendung oder Betrieb bauartzugelassener Vorrichtungen
- чл. 49 Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 7 Tätigkeiten im Zusammenhang mit kosmischer Strahlung
- чл. 50 Anzeigebedürftiger Betrieb von Luftfahrzeugen
- чл. 51 Prüfung des angezeigten Betriebs von Luftfahrzeugen
- чл. 52 Anzeigebedürftiger Betrieb von Raumfahrzeugen
- чл. 53 Prüfung des angezeigten Betriebs von Raumfahrzeugen
- чл. 54 Beendigung der angezeigten Tätigkeit
- Unterabschnitt 1 Arbeitsplätze mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität
- чл. 55 Abschätzung der Exposition
- чл. 56 Anzeige
- чл. 57 Prüfung der angezeigten Tätigkeit
- чл. 58 Beendigung der angezeigten Tätigkeit
- чл. 59 Externe Tätigkeit
- Unterabschnitt 2 Tätigkeiten mit Rückständen; Materialien
- чл. 60 Anfall, Verwertung oder Beseitigung von Rückständen
- чл. 61 Anfall und Lagerung überwachungsbedürftiger Rückstände; Verordnungsermächtigung
- чл. 62 Entlassung von Rückständen aus der Überwachung; Verordnungsermächtigung
- чл. 63 In der Überwachung verbleibende Rückstände; Verordnungsermächtigung
- чл. 64 Entfernung von Kontaminationen von Grundstücken
- чл. 65 Überwachung sonstiger Materialien; Verordnungsermächtigung
- чл. 66 Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
- Abschnitt 9 Ausnahme
- чл. 67 Ausnahme von dem Erfordernis der Genehmigung und der Anzeige
- Kapitel 3 Freigabe
- чл. 68 Verordnungsermächtigung; Verwendungs- und Verwertungsverbot
- Kapitel 4 Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes
- чл. 69 Strahlenschutzverantwortlicher
- чл. 70 Strahlenschutzbeauftragter
- чл. 71 Betriebliche Zusammenarbeit im Strahlenschutz
- чл. 72 Weitere Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten; Verordnungsermächtigung
- чл. 73 Verordnungsermächtigung für den Erlass einer Strahlenschutzanweisung
- чл. 74 Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz; Verordnungsermächtigungen
- чл. 75 Überprüfung der Zuverlässigkeit
- Kapitel 5 Anforderungen an die Ausübung von Tätigkeiten
- чл. 76 Verordnungsermächtigungen für die physikalische Strahlenschutzkontrolle und Strahlenschutzbereiche; Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten der Daten der Körperdosis
- чл. 77 Grenzwert für die Berufslebensdosis
- чл. 78 Grenzwerte für beruflich exponierte Personen
- чл. 79 Verordnungsermächtigung für die berufliche Exposition; Führung einer Gesundheitsakte
- чл. 80 Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung
- чл. 81 Verordnungsermächtigung für den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt
- чл. 82 Verordnungsermächtigung für Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen im Zusammenhang mit Störfällen und Notfällen
- чл. 83 Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen
- чл. 84 Früherkennung; Verordnungsermächtigung
- чл. 85 Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und behördliche Mitteilungspflichten von Daten und Bilddokumenten bei der Anwendung am Menschen; Verordnungsermächtigung
- чл. 86 Verordnungsermächtigungen zum Schutz von Personen bei der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen
- чл. 87 Verordnungsermächtigungen zum Schutz von Personen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Tier in der Tierheilkunde
- чл. 88 Register über hochradioaktive Strahlenquellen; Verordnungsermächtigungen
- чл. 89 Verordnungsermächtigungen zu der Sicherheit von Strahlungsquellen
- Kapitel 6 Melde- und Informationspflichten
- чл. 90 Verordnungsermächtigung für Pflichten, Aufgaben und Befugnisse bei Vorkommnissen; Aufzeichnungs-, Übermittlungs- und Aufbewahrungspflichten
- чл. 91 Verordnungsermächtigung für Informationspflichten des Herstellers oder Lieferanten von Geräten
- Abschnitt 1 Notfallschutzgrundsätze
- чл. 92 Notfallschutzgrundsätze
- Abschnitt 2 Referenz-, Dosis- und Kontaminationswerte; Abfälle und Anlagen
- чл. 93 Referenzwerte für den Schutz der Bevölkerung; Verordnungsermächtigungen
- чл. 94 Dosiswerte und Kontaminationswerte für den Schutz der Bevölkerung; Verordnungsermächtigungen
- чл. 95 Bewirtschaftung von Abfällen, die infolge eines Notfalls kontaminiert sein können, Errichtung und Betrieb von Anlagen; Verordnungsermächtigungen
- чл. 95a Auskunftsverlangen, Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten
- чл. 96 Eilverordnungen
- Abschnitt 3 Notfallvorsorge
- чл. 97 Gemeinsame Vorschriften für die Notfallpläne
- чл. 98 Allgemeiner Notfallplan des Bundes
- чл. 99 Besondere Notfallpläne des Bundes
- чл. 100 Allgemeine und besondere Notfallpläne der Länder
- чл. 101 Externe Notfallpläne für ortsfeste Anlagen oder Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential
- чл. 102 Notfallübungen
- чл. 103 Überprüfung und Änderung der Notfallpläne
- чл. 104 Beschaffung von Schutzwirkstoffen
- чл. 105 Information der Bevölkerung über die Schutzmaßnahmen und Empfehlungen für das Verhalten bei möglichen Notfällen
- Abschnitt 4 Radiologische Lage, Notfallreaktion
- чл. 106 Radiologisches Lagezentrum des Bundes
- чл. 107 Aufgaben der Länder bei der Ermittlung und Auswertung der radiologischen Lage
- чл. 108 Radiologisches Lagebild
- чл. 109 Entscheidungen über Schutzmaßnahmen durch die zuständigen Behörden
- чл. 110 Zusammenarbeit und Abstimmung bei Notfällen
- чл. 111 Dosisabschätzung, Abschätzung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, Anpassung der Notfallplanungen bei überregionalen und regionalen Notfällen
- чл. 112 Information der betroffenen Bevölkerung und Empfehlungen für das Verhalten bei Notfällen
- Kapitel 2 Schutz der Einsatzkräfte
- чл. 113 Unterrichtung, Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte im Rahmen der Notfallvorsorge
- чл. 114 Schutz der Einsatzkräfte bei Notfalleinsätzen
- чл. 115 Verantwortlichkeit für den Schutz der Einsatzkräfte
- чл. 116 Schutz der Einsatzkräfte bei anderen Gefahrenlagen
- чл. 117 Verordnungsermächtigungen zum Schutz der Einsatzkräfte
- Kapitel 1 Nach einem Notfall bestehende Expositionssituationen
- чл. 118 Übergang zu einer bestehenden Expositionssituation; Verordnungsermächtigungen
- чл. 119 Radiologische Lage, Maßnahmen, Zusammenarbeit und Abstimmung in einer nach einem Notfall bestehenden Expositionssituation
- чл. 120 Information der Bevölkerung und Verhaltensempfehlungen
- Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
- чл. 121 Festlegung von Gebieten; Verordnungsermächtigung
- чл. 122 Radonmaßnahmenplan
- чл. 123 Maßnahmen an Gebäuden; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 2 Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen
- чл. 124 Referenzwert; Verordnungsermächtigung
- чл. 125 Unterrichtung der Bevölkerung; Reduzierung der Radonkonzentration
- Abschnitt 3 Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen
- чл. 126 Referenzwert
- чл. 127 Messung der Radonkonzentration
- чл. 128 Reduzierung der Radonkonzentration
- чл. 129 Anmeldung
- чл. 130 Abschätzung der Exposition
- чл. 131 Beruflicher Strahlenschutz
- чл. 131a Aufgabe oder Änderung des angemeldeten Arbeitsplatzes
- чл. 132 Verordnungsermächtigung
- Kapitel 3 Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten
- чл. 133 Referenzwert
- чл. 134 Bestimmung der spezifischen Aktivität
- чл. 135 Maßnahmen; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 1 Radioaktive Altlasten
- чл. 136 Begriff der radioaktiven Altlast; Verordnungsermächtigung
- чл. 137 Verantwortlichkeit für radioaktive Altlasten
- чл. 138 Verdacht auf radioaktive Altlasten
- чл. 139 Behördliche Anordnungsbefugnisse für Maßnahmen; Verordnungsermächtigung
- чл. 140 Weitere Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen
- чл. 141 Anwendung der Vorschriften für Tätigkeiten mit Rückständen
- чл. 142 Information der Öffentlichkeit; Erfassung
- чл. 143 Sanierungsplanung; Verordnungsermächtigung
- чл. 144 Behördliche Sanierungsplanung
- чл. 145 Schutz von Arbeitskräften; Verordnungsermächtigung
- чл. 146 Kosten; Ausgleichsanspruch
- чл. 147 Wertausgleich; Verordnungsermächtigung
- чл. 148 Sonstige bergbauliche und industrielle Hinterlassenschaften
- чл. 149 Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus; Verordnungsermächtigung
- чл. 150 Verhältnis zu anderen Vorschriften
- Abschnitt 2 Infolge eines Notfalls kontaminierte Gebiete
- чл. 151 Kontaminierte Gebiete in einer Notfallexpositionssituation; Verordnungsermächtigungen
- чл. 152 Kontaminierte Gebiete in einer nach einem Notfall bestehenden Expositionssituation; Verordnungsermächtigungen
- Kapitel 5 Sonstige bestehende Expositionssituationen
- чл. 153 Verantwortlichkeit für sonstige bestehende Expositionssituationen
- чл. 154 Ermittlung und Bewertung einer sonstigen bestehenden Expositionssituation
- чл. 155 Verordnungsermächtigung für die Festlegung von Referenzwerten
- чл. 156 Maßnahmen
- чл. 157 Kosten; Ausgleichsanspruch
- чл. 158 Information
- чл. 159 Anmeldung; Anwendung der Bestimmungen zu geplanten Expositionssituationen; Verordnungsermächtigung
- чл. 160 Verhältnis zu den Kapiteln 1 bis 4
- Kapitel 1 Überwachung der Umweltradioaktivität
- чл. 161 Aufgaben des Bundes
- чл. 162 Aufgaben der Länder
- чл. 163 Integriertes Mess- und Informationssystem des Bundes
- чл. 164 Bewertung der Daten, Unterrichtung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
- чл. 165 Betretungsrecht und Probenahme
- Kapitel 2 Weitere Vorschriften
- чл. 166 Festlegungen zur Ermittlung der beruflichen Exposition
- чл. 167 Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und behördliche Mitteilungspflichten für die ermittelte Körperdosis bei beruflicher Exposition
- чл. 168 Übermittlung der Ergebnisse der Ermittlung der Körperdosis
- чл. 169 Bestimmung von Messstellen; Verordnungsermächtigung
- чл. 170 Strahlenschutzregister; Verordnungsermächtigung
- чл. 171 Verordnungsermächtigung für Vorgaben in Bezug auf einen Strahlenpass
- чл. 172 Bestimmung von Sachverständigen; Verordnungsermächtigung
- чл. 173 Verordnungsermächtigungen für Mitteilungspflichten bei Fund und Erlangung
- чл. 174 Verordnungsermächtigung für behördliche Befugnisse bei kontaminiertem Metall
- чл. 175 Dosis- und Messgrößen; Verordnungsermächtigung
- чл. 176 Haftung für durch ionisierende Strahlung verursachte Schäden
- чл. 177 Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen
- Teil 6 Strahlenschutzrechtliche Aufsicht, Verwaltungsverfahren
- чл. 178 Strahlenschutzrechtliche Aufsicht
- чл. 179 Anwendung des Atomgesetzes; Anordnungsbefugnis
- чл. 180 Aufsichtsprogramm; Verordnungsermächtigung
- чл. 181 Umweltverträglichkeitsprüfung
- чл. 182 Schriftform, elektronische Kommunikation
- чл. 183 Kosten; Verordnungsermächtigung
- Teil 7 Verwaltungsbehörden
- чл. 184 Zuständigkeit der Landesbehörden
- чл. 184a Zuständigkeit der Ethik-Kommission
- чл. 185 Zuständigkeit des Bundesamtes für Strahlenschutz; Verordnungsermächtigung
- чл. 186 Zuständigkeit des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
- чл. 187 Zuständigkeit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
- чл. 188 Zuständigkeiten für grenzüberschreitende Verbringungen und deren Überwachung
- чл. 189 Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes
- чл. 190 Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes
- чл. 190a Zuständigkeit des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und des Paul-Ehrlich-Instituts
- чл. 191 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
- чл. 192 Zuständigkeiten von Verwaltungsbehörden des Bundes bei Aufgaben des Notfallschutzes und der Überwachung der Umweltradioaktivität; Verordnungsermächtigung
- чл. 193 Informationsübermittlung
- чл. 193a Ausstattung der zuständigen Behörden
- Kapitel 1 Bußgeldvorschriften
- чл. 194 Bußgeldvorschriften
- чл. 195 Einziehung
- Kapitel 2 Übergangsvorschriften
- чл. 196 Genehmigungsbedürftige Errichtung von Anlagen (§ 10)
- чл. 197 Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten (§ 12)
- чл. 198 Genehmigungsbedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 12)
- чл. 199 Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen (§ 17)
- чл. 200 Anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 19)
- чл. 201 Anzeigebedürftige Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 22)
- чл. 202 Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen (§ 25)
- чл. 203 Anzeigebedürftige Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen und Störstrahler (§ 26)
- чл. 204 Genehmigungsbedürftige Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 27)
- чл. 205 Medizinische Forschung (§§ 31, 32)
- чл. 206 Genehmigungsbedürftiger Zusatz radioaktiver Stoffe und genehmigungsbedürftige Aktivierung (§ 40)
- чл. 207 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern (§ 42)
- чл. 208 Bauartzulassung (§ 45)
- чл. 209 Anzeigebedürftiger Betrieb von Luftfahrzeugen (§ 50)
- чл. 210 Anzeigebedürftige Tätigkeiten (§ 56)
- чл. 211 Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten (§ 70)
- чл. 212 Grenzwerte für beruflich exponierte Personen; Ermittlung der Exposition der Bevölkerung (§§ 78, 80)
- чл. 213 Zulassung der Früherkennung (§ 84)
- чл. 214 Anmeldung von Arbeitsplätzen in Innenräumen (§ 129)
- чл. 215 Radioaktive Altlasten
- чл. 216 Bestimmung von Messstellen (§ 169)
- чл. 217 Bestimmung von Sachverständigen (§ 172)
- чл. 218 Genehmigungsfreier Umgang mit Geräten, keramischen Gegenständen, Porzellan- und Glaswaren oder elektronischen Bauteilen sowie sonstigen Produkten