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Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung

Действует230 статейТекст проверен 24.10.2026

Содержание

  1. Teil 1 Allgemeine Vorschriften
  2. ст. 1 Anwendungs- und Geltungsbereich
  3. ст. 2 Exposition; Expositionssituationen; Expositionskategorien
  4. ст. 3 Begriff der radioaktiven Stoffe
  5. ст. 4 Tätigkeiten, Tätigkeitsarten
  6. ст. 5 Sonstige Begriffsbestimmungen
  7. Kapitel 1 Strahlenschutzgrundsätze
  8. ст. 6 Rechtfertigung von Tätigkeitsarten; Verordnungsermächtigung
  9. ст. 7 Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung einer Tätigkeitsart; Verordnungsermächtigung
  10. ст. 8 Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung
  11. ст. 9 Dosisbegrenzung
  12. Abschnitt 1 Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
  13. ст. 10 Genehmigungsbedürftige Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
  14. ст. 11 Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung; Aussetzung des Genehmigungsverfahrens
  15. Abschnitt 2 Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung; Umgang mit radioaktiven Stoffen; Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
  16. ст. 12 Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten
  17. ст. 13 Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung; Aussetzung des Genehmigungsverfahrens
  18. ст. 14 Besondere Voraussetzungen bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen
  19. ст. 15 Besondere Voraussetzungen bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung am Tier in der Tierheilkunde
  20. ст. 16 Erforderliche Unterlagen
  21. ст. 17 Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
  22. ст. 18 Prüfung des angezeigten Betriebs einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung
  23. ст. 19 Genehmigungs- und anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen
  24. ст. 20 Prüfung des angezeigten Betriebs einer Röntgeneinrichtung
  25. ст. 21 Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs
  26. ст. 22 Anzeigebedürftige Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
  27. ст. 23 Verhältnis zur Verordnung (EU) 2017/745
  28. ст. 24 Verordnungsermächtigungen
  29. Abschnitt 3 Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen oder im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler
  30. ст. 25 Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
  31. ст. 26 Anzeigebedürftige Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler
  32. Abschnitt 4 Beförderung radioaktiver Stoffe; grenzüberschreitende Verbringung
  33. ст. 27 Genehmigungsbedürftige Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe
  34. ст. 28 Genehmigungsfreie Beförderung
  35. ст. 29 Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
  36. ст. 30 Verordnungsermächtigung für die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe
  37. Unterabschnitt 1 Genehmigung einer Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
  38. ст. 31 Genehmigungsbedürftige Anwendung
  39. ст. 31a Antrag auf Genehmigung einer Anwendung
  40. ст. 31b Genehmigungsverfahren bei der zuständigen Behörde
  41. ст. 31c Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
  42. Unterabschnitt 2 Anzeige einer Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
  43. ст. 32 Anzeigebedürftige Anwendung
  44. ст. 33 Beginn der angezeigten Anwendung
  45. ст. 34 Untersagung der angezeigten Anwendung
  46. ст. 34a Eingeschränkte Zulassung der angezeigten Anwendung
  47. ст. 35 Deckungsvorsorge bei der anzeigebedürftigen Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
  48. Unterabschnitt 3 Tätigkeit der Ethik-Kommission bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
  49. ст. 36 Aufgabe der Ethik-Kommission
  50. ст. 36a Prüfung einer anzeige- oder genehmigungsbedürftigen Anwendung im Rahmen einer klinischen Prüfung im Sinne des § 4 Absatz 23 des Arzneimittelgesetzes
  51. ст. 36b Prüfung einer anzeige- oder genehmigungsbedürftigen Anwendung im Rahmen einer klinischen Prüfung im Sinne des Artikels 2 Nummer 45 der Verordnung (EU) 2017/745 oder einer sonstigen klinischen Prüfung im Sinne des § 3 Nummer 4 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes
  52. ст. 36c Prüfung einer sonstigen Anwendung
  53. Unterabschnitt 4 Verordnungsermächtigung
  54. ст. 37 Verordnungsermächtigung
  55. Unterabschnitt 1 Rechtfertigung
  56. ст. 38 Rechtfertigung von Tätigkeitsarten mit Konsumgütern oder bauartzugelassenen Vorrichtungen; Verordnungsermächtigung
  57. Unterabschnitt 2 Schutz des Verbrauchers beim Zusatz radioaktiver Stoffe und bei der Aktivierung
  58. ст. 39 Unzulässiger Zusatz radioaktiver Stoffe und unzulässige Aktivierung
  59. ст. 40 Genehmigungsbedürftiger Zusatz radioaktiver Stoffe und genehmigungsbedürftige Aktivierung
  60. ст. 41 Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung des Zusatzes radioaktiver Stoffe oder der Aktivierung
  61. ст. 42 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern
  62. ст. 43 Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung der grenzüber- schreitenden Verbringung von Konsumgütern
  63. ст. 44 Rückführung von Konsumgütern
  64. Unterabschnitt 3 Bauartzulassung
  65. ст. 45 Bauartzugelassene Vorrichtungen
  66. ст. 46 Verfahren der Bauartzulassung
  67. ст. 47 Zulassungsschein
  68. ст. 48 Verwendung oder Betrieb bauartzugelassener Vorrichtungen
  69. ст. 49 Verordnungsermächtigung
  70. Abschnitt 7 Tätigkeiten im Zusammenhang mit kosmischer Strahlung
  71. ст. 50 Anzeigebedürftiger Betrieb von Luftfahrzeugen
  72. ст. 51 Prüfung des angezeigten Betriebs von Luftfahrzeugen
  73. ст. 52 Anzeigebedürftiger Betrieb von Raumfahrzeugen
  74. ст. 53 Prüfung des angezeigten Betriebs von Raumfahrzeugen
  75. ст. 54 Beendigung der angezeigten Tätigkeit
  76. Unterabschnitt 1 Arbeitsplätze mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität
  77. ст. 55 Abschätzung der Exposition
  78. ст. 56 Anzeige
  79. ст. 57 Prüfung der angezeigten Tätigkeit
  80. ст. 58 Beendigung der angezeigten Tätigkeit
  81. ст. 59 Externe Tätigkeit
  82. Unterabschnitt 2 Tätigkeiten mit Rückständen; Materialien
  83. ст. 60 Anfall, Verwertung oder Beseitigung von Rückständen
  84. ст. 61 Anfall und Lagerung überwachungsbedürftiger Rückstände; Verordnungsermächtigung
  85. ст. 62 Entlassung von Rückständen aus der Überwachung; Verordnungsermächtigung
  86. ст. 63 In der Überwachung verbleibende Rückstände; Verordnungsermächtigung
  87. ст. 64 Entfernung von Kontaminationen von Grundstücken
  88. ст. 65 Überwachung sonstiger Materialien; Verordnungsermächtigung
  89. ст. 66 Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
  90. Abschnitt 9 Ausnahme
  91. ст. 67 Ausnahme von dem Erfordernis der Genehmigung und der Anzeige
  92. Kapitel 3 Freigabe
  93. ст. 68 Verordnungsermächtigung; Verwendungs- und Verwertungsverbot
  94. Kapitel 4 Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes
  95. ст. 69 Strahlenschutzverantwortlicher
  96. ст. 70 Strahlenschutzbeauftragter
  97. ст. 71 Betriebliche Zusammenarbeit im Strahlenschutz
  98. ст. 72 Weitere Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten; Verordnungsermächtigung
  99. ст. 73 Verordnungsermächtigung für den Erlass einer Strahlenschutzanweisung
  100. ст. 74 Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz; Verordnungsermächtigungen
  101. ст. 75 Überprüfung der Zuverlässigkeit
  102. Kapitel 5 Anforderungen an die Ausübung von Tätigkeiten
  103. ст. 76 Verordnungsermächtigungen für die physikalische Strahlenschutzkontrolle und Strahlenschutzbereiche; Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten der Daten der Körperdosis
  104. ст. 77 Grenzwert für die Berufslebensdosis
  105. ст. 78 Grenzwerte für beruflich exponierte Personen
  106. ст. 79 Verordnungsermächtigung für die berufliche Exposition; Führung einer Gesundheitsakte
  107. ст. 80 Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung
  108. ст. 81 Verordnungsermächtigung für den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt
  109. ст. 82 Verordnungsermächtigung für Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen im Zusammenhang mit Störfällen und Notfällen
  110. ст. 83 Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen
  111. ст. 84 Früherkennung; Verordnungsermächtigung
  112. ст. 85 Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und behördliche Mitteilungspflichten von Daten und Bilddokumenten bei der Anwendung am Menschen; Verordnungsermächtigung
  113. ст. 86 Verordnungsermächtigungen zum Schutz von Personen bei der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen
  114. ст. 87 Verordnungsermächtigungen zum Schutz von Personen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Tier in der Tierheilkunde
  115. ст. 88 Register über hochradioaktive Strahlenquellen; Verordnungsermächtigungen
  116. ст. 89 Verordnungsermächtigungen zu der Sicherheit von Strahlungsquellen
  117. Kapitel 6 Melde- und Informationspflichten
  118. ст. 90 Verordnungsermächtigung für Pflichten, Aufgaben und Befugnisse bei Vorkommnissen; Aufzeichnungs-, Übermittlungs- und Aufbewahrungspflichten
  119. ст. 91 Verordnungsermächtigung für Informationspflichten des Herstellers oder Lieferanten von Geräten
  120. Abschnitt 1 Notfallschutzgrundsätze
  121. ст. 92 Notfallschutzgrundsätze
  122. Abschnitt 2 Referenz-, Dosis- und Kontaminationswerte; Abfälle und Anlagen
  123. ст. 93 Referenzwerte für den Schutz der Bevölkerung; Verordnungsermächtigungen
  124. ст. 94 Dosiswerte und Kontaminationswerte für den Schutz der Bevölkerung; Verordnungsermächtigungen
  125. ст. 95 Bewirtschaftung von Abfällen, die infolge eines Notfalls kontaminiert sein können, Errichtung und Betrieb von Anlagen; Verordnungsermächtigungen
  126. ст. 95a Auskunftsverlangen, Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten
  127. ст. 96 Eilverordnungen
  128. Abschnitt 3 Notfallvorsorge
  129. ст. 97 Gemeinsame Vorschriften für die Notfallpläne
  130. ст. 98 Allgemeiner Notfallplan des Bundes
  131. ст. 99 Besondere Notfallpläne des Bundes
  132. ст. 100 Allgemeine und besondere Notfallpläne der Länder
  133. ст. 101 Externe Notfallpläne für ortsfeste Anlagen oder Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential
  134. ст. 102 Notfallübungen
  135. ст. 103 Überprüfung und Änderung der Notfallpläne
  136. ст. 104 Beschaffung von Schutzwirkstoffen
  137. ст. 105 Information der Bevölkerung über die Schutzmaßnahmen und Empfehlungen für das Verhalten bei möglichen Notfällen
  138. Abschnitt 4 Radiologische Lage, Notfallreaktion
  139. ст. 106 Radiologisches Lagezentrum des Bundes
  140. ст. 107 Aufgaben der Länder bei der Ermittlung und Auswertung der radiologischen Lage
  141. ст. 108 Radiologisches Lagebild
  142. ст. 109 Entscheidungen über Schutzmaßnahmen durch die zuständigen Behörden
  143. ст. 110 Zusammenarbeit und Abstimmung bei Notfällen
  144. ст. 111 Dosisabschätzung, Abschätzung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, Anpassung der Notfallplanungen bei überregionalen und regionalen Notfällen
  145. ст. 112 Information der betroffenen Bevölkerung und Empfehlungen für das Verhalten bei Notfällen
  146. Kapitel 2 Schutz der Einsatzkräfte
  147. ст. 113 Unterrichtung, Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte im Rahmen der Notfallvorsorge
  148. ст. 114 Schutz der Einsatzkräfte bei Notfalleinsätzen
  149. ст. 115 Verantwortlichkeit für den Schutz der Einsatzkräfte
  150. ст. 116 Schutz der Einsatzkräfte bei anderen Gefahrenlagen
  151. ст. 117 Verordnungsermächtigungen zum Schutz der Einsatzkräfte
  152. Kapitel 1 Nach einem Notfall bestehende Expositionssituationen
  153. ст. 118 Übergang zu einer bestehenden Expositionssituation; Verordnungsermächtigungen
  154. ст. 119 Radiologische Lage, Maßnahmen, Zusammenarbeit und Abstimmung in einer nach einem Notfall bestehenden Expositionssituation
  155. ст. 120 Information der Bevölkerung und Verhaltensempfehlungen
  156. Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
  157. ст. 121 Festlegung von Gebieten; Verordnungsermächtigung
  158. ст. 122 Radonmaßnahmenplan
  159. ст. 123 Maßnahmen an Gebäuden; Verordnungsermächtigung
  160. Abschnitt 2 Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen
  161. ст. 124 Referenzwert; Verordnungsermächtigung
  162. ст. 125 Unterrichtung der Bevölkerung; Reduzierung der Radonkonzentration
  163. Abschnitt 3 Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen
  164. ст. 126 Referenzwert
  165. ст. 127 Messung der Radonkonzentration
  166. ст. 128 Reduzierung der Radonkonzentration
  167. ст. 129 Anmeldung
  168. ст. 130 Abschätzung der Exposition
  169. ст. 131 Beruflicher Strahlenschutz
  170. ст. 131a Aufgabe oder Änderung des angemeldeten Arbeitsplatzes
  171. ст. 132 Verordnungsermächtigung
  172. Kapitel 3 Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten
  173. ст. 133 Referenzwert
  174. ст. 134 Bestimmung der spezifischen Aktivität
  175. ст. 135 Maßnahmen; Verordnungsermächtigung
  176. Abschnitt 1 Radioaktive Altlasten
  177. ст. 136 Begriff der radioaktiven Altlast; Verordnungsermächtigung
  178. ст. 137 Verantwortlichkeit für radioaktive Altlasten
  179. ст. 138 Verdacht auf radioaktive Altlasten
  180. ст. 139 Behördliche Anordnungsbefugnisse für Maßnahmen; Verordnungsermächtigung
  181. ст. 140 Weitere Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen
  182. ст. 141 Anwendung der Vorschriften für Tätigkeiten mit Rückständen
  183. ст. 142 Information der Öffentlichkeit; Erfassung
  184. ст. 143 Sanierungsplanung; Verordnungsermächtigung
  185. ст. 144 Behördliche Sanierungsplanung
  186. ст. 145 Schutz von Arbeitskräften; Verordnungsermächtigung
  187. ст. 146 Kosten; Ausgleichsanspruch
  188. ст. 147 Wertausgleich; Verordnungsermächtigung
  189. ст. 148 Sonstige bergbauliche und industrielle Hinterlassenschaften
  190. ст. 149 Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus; Verordnungsermächtigung
  191. ст. 150 Verhältnis zu anderen Vorschriften
  192. Abschnitt 2 Infolge eines Notfalls kontaminierte Gebiete
  193. ст. 151 Kontaminierte Gebiete in einer Notfallexpositionssituation; Verordnungsermächtigungen
  194. ст. 152 Kontaminierte Gebiete in einer nach einem Notfall bestehenden Expositionssituation; Verordnungsermächtigungen
  195. Kapitel 5 Sonstige bestehende Expositionssituationen
  196. ст. 153 Verantwortlichkeit für sonstige bestehende Expositionssituationen
  197. ст. 154 Ermittlung und Bewertung einer sonstigen bestehenden Expositionssituation
  198. ст. 155 Verordnungsermächtigung für die Festlegung von Referenzwerten
  199. ст. 156 Maßnahmen
  200. ст. 157 Kosten; Ausgleichsanspruch
  201. ст. 158 Information
  202. ст. 159 Anmeldung; Anwendung der Bestimmungen zu geplanten Expositionssituationen; Verordnungsermächtigung
  203. ст. 160 Verhältnis zu den Kapiteln 1 bis 4
  204. Kapitel 1 Überwachung der Umweltradioaktivität
  205. ст. 161 Aufgaben des Bundes
  206. ст. 162 Aufgaben der Länder
  207. ст. 163 Integriertes Mess- und Informationssystem des Bundes
  208. ст. 164 Bewertung der Daten, Unterrichtung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
  209. ст. 165 Betretungsrecht und Probenahme
  210. Kapitel 2 Weitere Vorschriften
  211. ст. 166 Festlegungen zur Ermittlung der beruflichen Exposition
  212. ст. 167 Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und behördliche Mitteilungspflichten für die ermittelte Körperdosis bei beruflicher Exposition
  213. ст. 168 Übermittlung der Ergebnisse der Ermittlung der Körperdosis
  214. ст. 169 Bestimmung von Messstellen; Verordnungsermächtigung
  215. ст. 170 Strahlenschutzregister; Verordnungsermächtigung
  216. ст. 171 Verordnungsermächtigung für Vorgaben in Bezug auf einen Strahlenpass
  217. ст. 172 Bestimmung von Sachverständigen; Verordnungsermächtigung
  218. ст. 173 Verordnungsermächtigungen für Mitteilungspflichten bei Fund und Erlangung
  219. ст. 174 Verordnungsermächtigung für behördliche Befugnisse bei kontaminiertem Metall
  220. ст. 175 Dosis- und Messgrößen; Verordnungsermächtigung
  221. ст. 176 Haftung für durch ionisierende Strahlung verursachte Schäden
  222. ст. 177 Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen
  223. Teil 6 Strahlenschutzrechtliche Aufsicht, Verwaltungsverfahren
  224. ст. 178 Strahlenschutzrechtliche Aufsicht
  225. ст. 179 Anwendung des Atomgesetzes; Anordnungsbefugnis
  226. ст. 180 Aufsichtsprogramm; Verordnungsermächtigung
  227. ст. 181 Umweltverträglichkeitsprüfung
  228. ст. 182 Schriftform, elektronische Kommunikation
  229. ст. 183 Kosten; Verordnungsermächtigung
  230. Teil 7 Verwaltungsbehörden
  231. ст. 184 Zuständigkeit der Landesbehörden
  232. ст. 184a Zuständigkeit der Ethik-Kommission
  233. ст. 185 Zuständigkeit des Bundesamtes für Strahlenschutz; Verordnungsermächtigung
  234. ст. 186 Zuständigkeit des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
  235. ст. 187 Zuständigkeit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
  236. ст. 188 Zuständigkeiten für grenzüberschreitende Verbringungen und deren Überwachung
  237. ст. 189 Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes
  238. ст. 190 Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes
  239. ст. 190a Zuständigkeit des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und des Paul-Ehrlich-Instituts
  240. ст. 191 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
  241. ст. 192 Zuständigkeiten von Verwaltungsbehörden des Bundes bei Aufgaben des Notfallschutzes und der Überwachung der Umweltradioaktivität; Verordnungsermächtigung
  242. ст. 193 Informationsübermittlung
  243. ст. 193a Ausstattung der zuständigen Behörden
  244. Kapitel 1 Bußgeldvorschriften
  245. ст. 194 Bußgeldvorschriften
  246. ст. 195 Einziehung
  247. Kapitel 2 Übergangsvorschriften
  248. ст. 196 Genehmigungsbedürftige Errichtung von Anlagen (§ 10)
  249. ст. 197 Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten (§ 12)
  250. ст. 198 Genehmigungsbedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 12)
  251. ст. 199 Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen (§ 17)
  252. ст. 200 Anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 19)
  253. ст. 201 Anzeigebedürftige Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 22)
  254. ст. 202 Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen (§ 25)
  255. ст. 203 Anzeigebedürftige Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen und Störstrahler (§ 26)
  256. ст. 204 Genehmigungsbedürftige Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 27)
  257. ст. 205 Medizinische Forschung (§§ 31, 32)
  258. ст. 206 Genehmigungsbedürftiger Zusatz radioaktiver Stoffe und genehmigungsbedürftige Aktivierung (§ 40)
  259. ст. 207 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern (§ 42)
  260. ст. 208 Bauartzulassung (§ 45)
  261. ст. 209 Anzeigebedürftiger Betrieb von Luftfahrzeugen (§ 50)
  262. ст. 210 Anzeigebedürftige Tätigkeiten (§ 56)
  263. ст. 211 Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten (§ 70)
  264. ст. 212 Grenzwerte für beruflich exponierte Personen; Ermittlung der Exposition der Bevölkerung (§§ 78, 80)
  265. ст. 213 Zulassung der Früherkennung (§ 84)
  266. ст. 214 Anmeldung von Arbeitsplätzen in Innenräumen (§ 129)
  267. ст. 215 Radioaktive Altlasten
  268. ст. 216 Bestimmung von Messstellen (§ 169)
  269. ст. 217 Bestimmung von Sachverständigen (§ 172)
  270. ст. 218 Genehmigungsfreier Umgang mit Geräten, keramischen Gegenständen, Porzellan- und Glaswaren oder elektronischen Bauteilen sowie sonstigen Produkten