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StPO · Strafprozeßordnung

StPO ст. 211Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss

Vierter Abschnitt Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens

ДействуетОфициальный текст

Ist die Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen nicht mehr anfechtbaren Beschluß abgelehnt, so kann die Klage nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel wieder aufgenommen werden.