Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

StPO · Strafprozeßordnung

StPO ст. 202aErörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten

Vierter Abschnitt Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens

ДействуетОфициальный текст

Erwägt das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens, kann es den Stand des Verfahrens mit den Verfahrensbeteiligten erörtern, soweit dies geeignet erscheint, das Verfahren zu fördern. Der wesentliche Inhalt dieser Erörterung ist aktenkundig zu machen.