DE · JFAngAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten
Содержание
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- ст. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- ст. 2 Dauer der Berufsausbildung
- ст. 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- ст. 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
- ст. 5 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2 Abschlussprüfung
- ст. 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- ст. 7 Inhalt des Teiles 1
- ст. 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1
- ст. 9 Prüfungsbereich „Arbeitsabläufe in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren planen und umsetzen“
- ст. 10 Prüfungsbereich „Gerichtliche Entscheidungen in Zivilprozessverfahren und in Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen vorbereiten und deren Umsetzung unterstützen“
- ст. 11 Inhalt des Teiles 2
- ст. 12 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- ст. 13 Prüfungsbereich „Fachliche Sachbearbeitung“
- ст. 14 Prüfungsbereich „Auskünfte in Nachlasssachen und betreuungsgerichtlichen Angelegenheiten erteilen“
- ст. 15 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- ст. 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- ст. 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 3 Schlussvorschriften
- ст. 18 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- ст. 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten