JFAngAusbV ст. 8Prüfungsbereiche des Teiles 1
Abschnitt 2 Abschlussprüfung
Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
„Arbeitsabläufe in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren planen und umsetzen“ und
2.
„Gerichtliche Entscheidungen in Zivilprozessverfahren und in Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen vorbereiten und deren Umsetzung unterstützen“.