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HörAkAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin

HörAkAusbV ст. 13Inhalt

Abschnitt 3 Gesellenprüfung

ДействуетОфициальный текст

Die Gesellenprüfung erstreckt sich auf 1.

die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

2.

den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.