HörAkAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin
HörAkAusbV ст. 14Prüfungsbereiche
Abschnitt 3 Gesellenprüfung
Die Gesellenprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
Audiologische Kenndaten von Patientinnen und Patienten,
2.
Dreidimensionale Abbilder des äußeren Ohres und Otoplastiken,
3.
Hörsystemanpassung und Patientenberatung,
4.
Servicemaßnahmen sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.