DE · GiMedAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für immersive Medien und zur Gestalterin für immersive Medien
Содержание
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- ст. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- ст. 2 Dauer der Berufsausbildung
- ст. 3 Begriffsbestimmungen
- ст. 4 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- ст. 5 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- ст. 6 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2 Zwischenprüfung
- ст. 7 Zeitpunkt
- ст. 8 Inhalt
- ст. 9 Prüfungsbereiche
- ст. 10 Prüfungsbereich „Immersive Medienprodukte in Entwicklungsumgebungen vorbereiten und erstellen“
- ст. 11 Prüfungsbereich „3D-Modelle und Medienprodukte erstellen“
- Abschnitt 3 Abschlussprüfung
- ст. 12 Zeitpunkt
- ст. 13 Inhalt
- ст. 14 Prüfungsbereiche
- ст. 15 Prüfungsbereich „Immersive Medien produzieren“
- ст. 16 Prüfungsbereich „Immersive Medien konzipieren und gestalten“
- ст. 17 Prüfungsbereich „Produktion von immersiven Medien organisieren und umsetzen“
- ст. 18 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- ст. 19 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- ст. 20 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 4 Schlussvorschrift
- ст. 21 Inkrafttreten