GiMedAusbV ст. 12Zeitpunkt
Abschnitt 3 Abschlussprüfung
(1) Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
Abschnitt 3 Abschlussprüfung
(1) Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.