DaTraGebV · Verordnung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Bereitstellung von Daten nach den Regelungen der Datentransparenzverordnung DaTraGebV ст. 5Höhe der Grundgebühr ДействуетОфициальный текст Die Grundgebühr für die Bearbeitung eines Antrags beträgt 4 000 Euro. ← Предыдущая · ст. 4 Содержание ст. 6 · Следующая →