BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO ст. 121Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens
Zweiter Unterabschnitt Einleitung des Verfahrens
Das anwaltsgerichtliche Verfahren wird dadurch eingeleitet, daß die Staatsanwaltschaft bei dem Anwaltsgericht eine Anschuldigungsschrift einreicht.